Meschede. . Zugeparkte Straßen, das hat Folgen: Seit Jahresbeginn gilt in Meschede die neue Stellplatzsatzung. Sie hat spürbare Auswirkungen auf Bauherren.

Immer mehr Menschen besitzen Autos, immer mehr Straßen sind deshalb zugeparkt. Die Stadt Meschede hat darauf reagiert: Seit dieser Woche ist eine Stellplatzsatzung in Kraft getreten. Sie verpflichtet Hauseigentümer und Investoren künftig zu mehr Parkraum bei Neubauten. Sie müssen erstmals auch Flächen zum Abstellen von Fahrrädern schaffen. Dazu kommt: Die Gebühr für die Ablöse von Stellplätzen wird deutlich teurer.

Bestandsschutz - solange die Wohnungszahl bleibt

Die neue Landesbauordnung, die seit Januar gilt, räumt Gemeinden die Möglichkeit einer solchen Satzung ein. Meschede macht wegen der Verkehrssituation davon Gebrauch. Die Satzung wird spürbare Auswirkungen haben, angefangen bei der Planung neuer Projekte durch Architekten.

Für alle Gebäude bis zum 31. Dezember 2018 gilt ein Bestandsschutz – solange nicht die Anzahl der Wohnungen in einem Haus verändert wird. Bislang galt bei Einfamilienhäusern, nur einen Stellplatz für ein Auto nachweisen zu müssen. Ab 2019 müssen das zwei Stellplätze sein. Auch bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich die Anzahl von Parkflächen: Von bislang einem auf künftig eineinhalb Stellplätze pro Wohnung.

Konsequenz aus hoher Pkw-Dichte

Schuld ist die hohe Pkw-Dichte in Meschede: Auf 1000 Einwohner kommen 613 Pkw. „Es ist nicht realistisch, in einem Haus mit einem Auto auszukommen“, sagte der für Bauen zuständige Fachbereichsleiter Klaus Wahle im Ausschuss für Stadtentwicklung.

Inzwischen seien mehr Autos die Regel – nicht nur der Zweitwagen, sondern auch der Drittwagen von Kindern. Darauf müsse reagiert werden: Denn die Autos, die auch noch größer geworden seien, parken die öffentlichen Straßen zu, weil die Grundstücke dafür nicht ausgelegt seien.

Zugeparkte Straßen

Sein Kollege, der für den Bereich Infrastruktur und damit für Straßen zuständige Fachbereichsleiter Heinz Hiegemann räumte ein: „Das wird ein wirklicher Einschnitt“ – denn künftig müssten Bauherren überlegen, ob sich auf einem kleinen Grundstück angesichts der Vorgabe der Bau eines Einfamilienhauses überhaupt lohne.

Aber bei ihm häuften sich auf der anderen Seite zum Beispiel Beschwerden über nicht geleerte Mülltonnen: Weil der Müllwagen wegen zugeparkter Straßen nicht durchkomme. Hiegemann betonte: „Wir können ja die Straßen nicht breiter machen.“

Auch für Fahrräder mehr Abstellplätze

Weil immer mehr Radfahrer in Meschede anzutreffen seien, sind nach Ansicht der Stadtverwaltung auch mehr Abstellplätze für Fahrräder nötig. Je Wohnung in einem Mehrfamilienhaus muss künftig mindestens ein Rad-Abstellplatz nachgewiesen werden, bei Läden, Praxen und Büros mindestens vier Abstellplätze, bei Firmen einer pro 20 Beschäftigte.

Der Ausschuss hatte der Satzung einstimmig zugestimmt, auch wenn CDU-Fraktionschef Marcel Spork sagte: „Das ist ein massiver Eingriff in die Gestaltungsfreiheit künftiger Bauherren.“

Zwei Abschläge wird es bei der Satzung geben: Wo der Öffentliche Personennahverkehr sehr gut ist, sind weniger Parkplätze nötig – in Meschede ist das aber nur rund um den Busbahnhof an der Le-Puy-Straße, an Winziger Platz und am Ende der Fußgängerzone an der Steinstraße der Fall. Hier können Busse statt Autos für Besorgungen verwendet werden. Im historischen Ortskern Eversberg wiederum sind durch die dichte Bebauung kaum Möglichkeiten, die Satzung praktisch umzusetzen.

Ablösesatzung: Auch das „Freikaufen“ wird teurer

„Freikaufen“ können sich Eigentümer und Investoren, die keine Parkplätze bauen können, wie bisher, durch die so genannte Stellplatzablösesatzung. Die alte Fassung stammt aus dem Jahr 2002. Die Verwaltung legt ab 2019 aber die in der Zwischenzeit gestiegenen Baukosten für einen Parkplatz sowie stagnierende Grundstückswerte zugrunde.

Unterm Strich verteuert sich die Ablöse: In der Zone I (mit dem Kernbereich der Mescheder Kernstadt) von 5630 auf 7500 Euro als Ablösebeitrag für einen Stellplatz, in der Zone II (mit dem Umland der Mescheder Kernstadt und dem Kernbereich Freienohl) von 3585 auf 4700 Euro, in der Zone III (dem übrigen Stadtgebiet) von 2765 auf 3800 Euro.

>>>HINTERGRUND<<<

Die Stellplatzverordnung sieht auch vor: Bei Läden bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Stellplatz für je 35 Quadratmeter Verkaufsfläche, aber mindestens zwei Stellplätze.

Bei Verwaltungen und Büros mindestens ein Stellplatz je 40 Quadratmeter Nutzfläche, aber mindestens zwei Stellplätze. Bei Praxen und Beratungen mindestens ein Stellplatz je 30 Quadratmeter Nutzfläche, aber mindestens zwei Stellplätze.

Bei Gaststätten ein Stellplatz je zehn Sitzplätze. Bei Produktionsbetrieben: Ein Stellplatz je drei Beschäftigten.

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