Bestwig. . Die Minigolfhalle in Bestwig wird Ende November Geschichte sein. Betreiber Dr. Yi Marcus Alm nennt das Verhalten des Finanzamtes als Grund.

Ende November wird die Minigolfhalle an der Bundesstraße in Bestwig schließen. Das hat der Betreiber Dr. Yi Marcus Alm am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung angekündigt. Demnach wird am 30. November der Schlüssel der Halle zum letzten Mal umgedreht.

„Der Grund ist einzig und allein das Verhalten der Finanzbehörde Meschede, die den Betrieb der Halle als Liebhaberei betrachtet und rückwirkend zu 2014 keine Betriebsverluste mehr anerkennt“, erläutert Alm den Hintergrund für seinen Entschluss.

5000 bis 7000 Besucher pro Jahr

Die Halle habe seit Inbetriebnahme im Jahr 2009 jährlich zwischen 5000 bis 7000 Besucher verzeichnet, so Alm. Der Betriebs-Verlust sei überschaubar. Seit Rückzahlung der Kredite betrage er monatlich rund 1200 Euro. „Da ich hauptberuflich meine Einkünfte aus anderen Geschäftsfeldern generiere, sind das für mich effektiv etwa 600 Euro, die ich quer subventioniere“ so Alm.

Dem Finanzamt entgehe in etwa der selbe Betrag monatlich. „Wobei dies nur ein sehr geringer Bruchteil dessen ist, was ich monatlich ohnehin an Einkommensteuer abführe“, ergänzt Alm.

Bemühungen immer wieder aufgefressen

Das Mindestlohngesetz, G8 und das geänderte Freizeitverhalten an sich, hätten alle Bemühungen, den Verlust zu vermindern, immer wieder aufgefressen. Zudem, so der Betreiber, habe er sich immer bemüht, die Eintrittspreise extrem familienfreundlich zu gestalten.

„Von Beginn an hat das Finanzamt Meschede das Vorhaben Minigolfhalle willkürlich und steuerlich ungerecht behandelt“, wirft Alm der Behörde vor und nennt ein Beispiel: „Im Rahmen einer Steuerprüfung wurde die Abschreibung der Beleuchtung im Jahr 2010 auf 30 Jahre festgelegt, weil angeblich mit dem Baukörper über zwei Schrauben fest verbunden.“ Auf eine Klage vor dem Finanzgericht habe er damals wegen Aussichtslosigkeit verzichtet.

Bei der letzten Unterredung vor ein paar Wochen mit dem Finanzamt habe er dann die Aussage bekommen: „Aus heutiger Sicht würden wir 5 Jahre Abschreibung ansetzen - warum haben Sie damals nicht geklagt?“

„Keine andere Wahl“

Trotz der Verluste und des Arbeitsaufwandes, habe er sich immer und ohne persönlichen Vorteil, gerne für die Minigolfhalle engagiert. Gerade bei schlechtem Wetter sei sie ein beliebter Anlaufpunkt für Touristen und Einheimische gewesen, sagt Alm. „Gerne hätte ich die Halle trotz des Verlustes und des Arbeitsaufwandes noch einige Jahre weitergeführt, aber das Finanzamt lässt mir keine andere Wahl, obwohl es eine reine Ermessensentscheidung der Behörde ist“, sagt Alm.

Verweis auf Steuergeheimnis

Siegmar Moritz, Sachgebietsleiter des Finanzamtes Meschede, konnte und wollte sich mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis zum konkreten Fall gestern gegenüber unserer Zeitung nicht äußern. Ganz generell, so Moritz, komme es im Jahr jedenfalls öfter vor, dass das Mescheder Finanzamt Tätigkeiten als „Liebhaberei“ einstufe. Nämlich immer dann, wenn langfristig kein Totalgewinn - also ein positives Gesamtergebnis - absehbar sei.

„Wenn zwar Einnahmen generiert, aber über Jahre Verluste erwirtschaftet werden, fragen wir irgendwann mal nach“, so Moritz. Ohne es auf den konkreten Fall zu beziehen, sei es dann unternehmerische Freiheit die Kostensituation zu reflektieren und Ausgaben zu reduzieren oder die Einnahmen zu steigern.

Keine Chancen auf Gewinnerzielung

„Liebhaberei“ wird von Finanzämtern eine Tätigkeit genannt, die nach einer gewissen Zeit keine Gewinne erzielt beziehungsweise bei deren Ausübung keine Motive oder Chancen auf Gewinnerzielung bestehen.

Geht das Finanzamt von „Liebhaberei“ aus und verneint die Gewinnerzielungsabsicht können Verluste steuerlich nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkommensarten verrechnet werden.

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