Meschede. . Der Inhaber eines Handy-Ladens muss für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis. Der 23-Jährige warf selbst Pflastersteine ins Schaufenster.
Der Einbruch in einen Handy-Laden in der Ruhrstraße war vorgetäuscht. Der 23-jährige Inhaber warf selbst Pflastersteine ins Schaufenster, steckte 42 Handys ein und wollte schließlich seine Versicherung um 35 000 Euro betrügen.
Zu diesem Ergebnis kam Richter Dr. Sebastian Siepe nach einer gut dreistündigen Verhandlung vor dem Mescheder Amtsgericht. Der Richter sah es als erwiesen an, dass nur der Angeklagte als Täter in Frage kommt. Und bescheinigte ihm gleichzeitig ein „dilettantisches Vorgehen“. Die Staatsanwaltschaft sprach von „krasser krimineller Energie“.
Viel zu kleine Löcher
Was war geschehen? In der Nacht auf den 18. September 2017 hörte ein Anwohner verdächtige Geräusche in der Ruhrstraße und rief die Polizei. Wenige Minuten später trafen die Beamten ein und untersuchten den vermeintliche Einbruchsdiebstahl.
Doch der Tatort warf Fragen auf. Das wurde in der Zeugenaussage einer Polizistin deutlich. Zum einen waren die etwas fußballgroßen Löcher in der Schaufensterscheibe viel zu klein, als dass dort jemand hätte einsteigen können. Zum anderen befanden sich auf der rückwärtigen Eingangstür keine Einbruchsspuren, jedoch an der Tür, die vom Laden ins Büro führte. „Das passte alles vom Spurenbild nicht zusammen“, so die Beamtin.
Police erst vorher abgeschlossen
Die Alarmanlage hatte in dieser Nacht nicht ausgelöst. Der Angeklagte selbst zeigte sich, laut Polizei, nicht kooperativ. „Er fragte zum Beispiel, ob wir nicht wüssten, wie wir unseren Job zu machen haben“, sagte Beamtin.
Wenige Tage nach dem vermeintlichen Einbruch, ging der Angeklagte zu seiner Versicherung und reichte eine Schadensmeldung über mehr als 35 000 Euro ein. Die Police hatte er erst wenige Monate vorher abgeschlossen.
Ein Smartphone taucht wieder auf
Von den gestohlenen 42 Smartphones im Wert von mehr als 14 000 Euro tauchte nur eines wieder auf: Und zwar beim Angeklagten. Während einer Hausdurchsuchung im Mai fanden die Beamten das als gestohlen gemeldete Samsung-Smartphone und die Verpackung eines Huawai-Handys, ebenfalls aus dem Diebesgut.
Die elterliche Wohnung des 23-Jährigen durchsuchte die Polizei, weil ihm gleichzeitig Betrug in mindestens 16 Fällen vorgeworfen wird. Er soll in seinem Handyladen die Personalausweise von Kunden kopiert und ohne deren Wissen Verträge abgeschlossen haben. Das Telekommunikationsunternehmen und Kunden erstatteten Strafanzeige. Das Verfahren läuft noch.
Angeklagter schwieg
Der Angeklagte selbst schwieg im Prozess. Das Angebot, die Urteilsfindung in einem Rechtsgespräch zu verkürzen, lehnte er ab. Dazu hätte er auch ein Geständnis ablegen müssen. Stattdessen verfolgte er den Prozess als stiller Beobachter und wirkte dabei abwechselnd teilnahmslos und amüsiert. Sein Pflichtverteidiger plädierte schließlich auf Freispruch. „Die Polizei hat von Anfang an nur gegen meinen Mandanten ermittelt und ein regelrechtes Jagdfieber entwickelt.“ Dass auch ein anderer Täter in Frage kommen könnten, sei gleich ausgeschlossen worden.
Das Urteil
Das Gericht verurteilte den 23-Jährigen für Veruntreuung und Unterschlagung und einen versuchten Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Eine Bewährungsstrafe kam für Richter Siepe nicht in Frage, weil sich der Angeklagte auch in keinster Weise eingelassen habe.
Siepe folgte mit seinem Strafmaß der Forderung des Staatsanwalts. Der Verteidiger kündigte an, in Berufung zu gehen.
Das vorliegende Verfahren war ein Indizienprozess_
Ein Indizienprozess liegt vor, wenn dem Gericht kein Geständnis vorliegt und es für die Tat keine Zeugen oder entsprechende Urkunden gibt.
Der Angeklagte kann dennoch für schuldig befunden werden, wenn die Beweise ausreichen, um ihm die Tat nachzuweisen.
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