Meschede. . Es geht um hohe Beträge: Durch Zufall sind in einem Mescheder Wettbüro illegale Geldspielautomaten entdeckt worden.

In einem Mescheder Wettbüro sind illegal zwei Geldspielautomaten im Einsatz gewesen – mit enormen Summen. Aufgefallen sind sie nur, weil ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung sie zufällig bemerkt hatte und nachforschte.

Der 56-jährige Betreiber des Wettbüros aus Attendorn ist jetzt vom Amtsgericht Meschede zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Der Fall gibt Einblicke in die Geldspiel-Problematik in Meschede.

Verdacht auf illegales Glücksspiel

Der 56-Jährige machte keine Aussagen in seinem Prozess. Mitte 2016 hatte das Ordnungsamt sein Wettbüro kontrolliert, damals auf Einhaltung des Nichtraucherschutzes. Dabei waren dem Mitarbeiter bereits die Spielautomaten aufgefallen. Er arbeitete sich in das Thema ein – und wurde fündig: Die Spielverordnung verbietet Glücksspielautomaten in Wettbüros.

Im Oktober 2017 gab es wegen des Verdachts auf illegalen Glücksspiels eine Durchsuchung durch Polizei und Ordnungsamt, die Eingangstür musste aufgebrochen werden.

Mit dabei auf Bitten der Stadt als Fachmann: Der heute 59-jährige Sicherheitsberater eines Spielautomatenherstellers und -aufstellers. Sofort, sagte der Wiesbadener jetzt als Zeuge, sei ihm bei der Durchsuchung aufgefallen, dass es sich um illegale Automaten gehandelt habe.

„Alles an der Steuer vorbei“

Und er gab im Gericht Einblicke in eine spezielle kriminelle Szene. Die beiden Spielautomaten waren bei der Durchsuchung beschlagnahmt und danach forensisch untersucht worden. Allein für den Zeitraum zwischen Mitte August und Mitte Oktober 2017 waren Umsätze von 58 000 Euro festzustellen, unversteuert:

Rund 15 000 Euro davon sollen im Betrieb als Gewinn verblieben sein. „Alles, was die Geräte machen, läuft an der Steuer vorbei“, so der Experte, der angab, deutschlandweit schon über 2000 dieser illegalen Geräte aus dem Verkehr gezogen zu haben. 20 000 bis 30 000 Euro monatlich an Umsatz seien pro Gerät durchaus üblich.

Kein Limit beim Spieleinsatz

Die Software dieser Geräte ist gehackt, die Sicherheitsvorkehrungen darin geknackt worden. Ursprünglich waren die Geräte nur für den Einsatz in lizenzierten Spielbanken kreiert worden. Im Gegensatz zu den legalen Spielautomaten haben die Geräte nach ihrer Manipulation keine Beschränkung des Spieleinsatzes mehr: „Diese Geräte können Sie maximal bespielen. Das ist der Reiz.“

Und das ist die Erklärung, warum solche hohen Summen zustande kommen. Die Automaten haben auch keine Auszahlvorrichtung: Bei Gewinnen geht der Spieler nachher zur Aufsicht und lässt sich in bar auszahlen. Üblich sei es, so der Experte, dass in Spielstätten dann Listen mit den ausgegebenen Summen lägen. Bei der Durchsuchung in Meschede fand sich keine, nur eine Liste über Zigaretten, die an Spieler ausgegeben wurden.

Keine Spielereien

Der Experte ging auch auf die Verteidigungsstrategie ein, die beiden Automaten seien nur Unterhaltungsgeräte – ohne Gewinnabsicht: „Das ist völlig weltfremd.“ Bei seinen über 2000 Beschlagnahmungen „war nicht ein Fall so, dass es ein reines Unterhaltungsgerät war.“

Auch für die Staatsanwaltschaft war das nicht glaubhaft: „Die Vorstellung, dass sich Kunden einfach in Wettbüros einfinden und nur drehenden Scheiben zusehen, ist abwegig“ – sie kämen schließlich nicht „aus Spaß an der Freud“. Sie wollen Geld gewinnen.

Beweis auf illegales Glücksspiel nicht zu führen

Die Staatsanwaltschaft forderte auch die Einziehung der rund 15 000 Euro an Gewinn. Vergeblich. Denn der Beweis für illegales Glücksspiel ließ sich, so das Urteil von Richter Dr. Sebastian Siepe, nicht sicher führen. Auch er sah zwar Indizien dafür.

Aber es gab eben nur die technischen Hinweise aus der Auswertung der Automatendaten: Zeugen, die beim Spielen gesehen wurden, gab es dagegen nicht. Bei der Durchsuchung erzählte zwar jemand davon, dass er sehr viel Geld eingeworfen habe – mit der Polizei wollte er aber nichts zu tun haben.

Keine Zeugen

Der Verteidiger des Betreibers sagte: „Niemand hat gesehen, dass irgendeine Person Geld eingeworfen hat. Niemand hat gesehen, dass Geld ausgezahlt wurde.“ So war dem Betreiber am Ende nur eines sicher nachzuweisen: Wegen der manipulierten Software ein Verstoß gegen das Urhebergesetz.

Der Verteidiger forderte sogar einen Freispruch: Denn er sah auch keinen Beweis dafür, dass sein Mandant überhaupt gewusst habe, dass der Automat mit einer gehackten Software ausgestattet gewesen sei. Die Automaten sind sogar über das Internet zu bestellen.

>>>HINTERGRUND<<<

Legale Spielautomaten erkenne man, so der Hinweis des Experten im Prozess, zumindest an einem Zulassungskennzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: „Das ist meist ein Indikator für Sicherheit.“

Die legalen Automaten sind gedrosselt auf einen Verlust von maximal 80 Euro pro Stunde – dies soll ein Schutz für Spieler sein. Illegale Automaten kennen dagegen kein Limit.

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