Meschede. . Die Agentur für Arbeit unterstützt auch Existenzgründer, die arbeitslos sind: Hier gibt es Tipps und Informationen von der Behörde in Meschede.

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus - dafür sieht die Arbeitsagentur sogar eine finanzielle Unterstützung vor. „In Zeiten eines boomenden Arbeitsmarktes - wie im Moment - wird das allerdings nur wenig in Anspruch genommen“, sagt Christian Busch, Teamleiter der Arbeitsagentur Meschede.

In Meschede, Bestwig, Eslohe und Schmallenberg waren es in den vergangenen drei Jahren immer etwa nur neun Existenzgründungen pro Jahr aus der Arbeitslosigkeit heraus. „Wer es versucht, scheitert selten, doch die Vermittlung in den Arbeitsmarkt hat für uns immer Vorrang“, sagt Busch.

Was für Arbeitslose melden sich bei Ihnen?

Christian Busch: Das ist sehr unterschiedlich. Altersmäßig geht das querbeet, auch Männer und Frauen halten sich ungefähr die Waage. Die Branchen liegen überwiegend im Bereich Handel und Dienstleistung. Aber je besser der Arbeitsmarkt, desto weniger Menschen wollen sich selbstständig machen. In Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit sehen das viele als rettenden Anker.

Gab es skurrile Vorstellungen?

Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Wir prüfen jeden Antrag und haben uns da durchaus auch schon mal geirrt. Ein Mann, der sich mit dem Verkauf von Post- und Ansichtskarten über Ebay selbstständig machen wollte, haben wir erst wenig Chancen gegeben. Letztlich hat uns alle überrascht, wie gut das Unternehmen Fuß gefasst hat.

Christian Busch, Teamleiter der Arbeitsvermittlung und Geschäftsstellenleiter der Arbeitsagentur in Schmallenberg.
Christian Busch, Teamleiter der Arbeitsvermittlung und Geschäftsstellenleiter der Arbeitsagentur in Schmallenberg. © Ute Tolksdorf

Ein anderer, der sich als Händler selbstständig gemacht hatte, mussten wir letztlich vor sich selbst schützen. Auch nach sechs Monaten blieb es bei 450 Euro Gewinn - ohne Gehalt. Aber er war weiterhin davon überzeugt, dass sein Konzept tragfähig war. Da haben wir die zweite Förderung abgelehnt. Ein Dritter wollte 60 Stunden arbeiten und hatte dabei seine Ausgaben für die private Krankenversicherung noch nicht mal eingerechnet. Auch dem mussten wir die Augen öffnen.

Welche Förderung ist möglich?

Die Arbeitsagentur übernimmt einen Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung. In der 1. Phase erhält man für sechs Monate den Zuschuss in Höhe der Arbeitslosengeldes plus 300 Euro Sozialversicherungspauschale. In der 2. Phase gibt es dann auf Antrag für neun Monate nur noch 300 Euro Sozialversicherungspauschale. Damit will die Arbeitsagentur dem Existenzgründer über die ersten Monate helfen. denn bis die ersten Rechnungen bezahlt werden, geht einige Zeit ins Land.

Und wer kann von dem Angebotprofitieren?

Der Antragsteller muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Und der erlernte Beruf darf kein Mangelberuf sein. Ein Koch zum Beispiel hätte bei uns keine Chance auf den Gründungszuschuss.

Wie muss man die Tragfähigkeit der Unternehmensidee nachweisen?

Der Antragsteller sollte Kenntnisse und Fähigkeiten in dem Bereich mitbringen, außerdem braucht er eine fachliche Stellungnahme beispielsweise von den Kammern oder einem Steuerberater. Dazu benötigen wir einen Businessplan mit Marktanalyse, eine Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre und ein Konzept, wie man sich die Kundengewinnung vorstellt. Wir prüfen das sorgfältig. Daher scheitern die von uns geförderten Existenzgründer nur selten.

Welche Vorteile hat ihr Zuschuss?

Wir können unabhängig davon fördern, ob der Antragsteller noch Schulden an anderer Stelle hat. Außerdem verlängert die Zuschusszeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

>>> Weitere Informationen

Als zweite Fördermöglichkeit - gekoppelt mit der ersten oder auch einzeln - bietet die Arbeitsagentur für Existenzgründer die freiwillige Arbeitslosenversicherung an.

Der Vorteil: Der Selbstständige erwirbt für 21 Euro pro Monat in den ersten zwei Jahren und für 41 Euro pro Monat in den Folgejahren so einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Voraussetzung ist, dass man schon vorher 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Wer vorher schon selbstständig war, ist davon ausgeschlossen. Das begründet Christian Busch, Teamleiter der Arbeitsagentur: „Wir vertreten eine Versichertengemeinschaft. Nur wer eingezahlt hat, soll auch davon profitieren.“

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