Meschede. . Seit dem 1. Juli 2015 ist die Sache mit dem Elterngeld etwas komplizierter: Wir geben einen Überblick. Basis, Plus oder Partnerschaftsbonus?

Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus. Seit dem 1. Juli 2015 ist die Sache mit dem Elterngeld etwas komplizierter geworden, denn Väter und Mütter haben die Qual der Wahl. Dagmar Plenge berät werdende Eltern beim Hochsauerlandkreis in Sachen Elterngeld und weiß: „Ohne eine vernünftige Beratung ist das kaum zu verstehen.“

Wir haben uns trotzdem näher mit dem Elterngeld befasst, geben einen Überblick und informieren, wo Sie sich wann beraten lassen können:

Das Elterngeld

Elterngeld ist dazu da, einen Ausgleich zu schaffen, wenn Eltern nach der Geburt weniger Einkommen haben, weil sie zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten können. Auch Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, bekommen Elterngeld.

Die Varianten

Es gibt das Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Patnerschaftsbonus. „Alle drei Varianten können auch miteinander kombiniert werden. Was dann das Beste ist, muss individuell je nach Fall entschieden werden“, weiß Dagmar Plenge.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld können Eltern für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes bekommen. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat als zuvor, sind auch 14 Monate möglich. Diese zusätzlichen zwei Monate werden Partnermonate genannt. Alleinerziehende können sie aber auch bekommen. Eltern können diese 14 Monate nach ihren eigenen Wünschen untereinander aufteilen.

ElterngeldPlus

Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange bekommen. Anstelle eines Monats mit Basis Elterngeld, können Eltern zwei Monate Elterngeld Plus bestellen. „Für zwei Monate Elterngeld Plus erhalten Eltern, wenn sie nach der Geburt nicht arbeiten gehen, also die gleiche Summe, wie für einen Monat im Basiselterngeld“, erklärt Plenge. Lohnen tue sich das Elterngeld Plus daher besonders für Mütter oder Väter, die nach der Geburt wieder arbeiten wollen. „Bei Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das Basiselterngeld, trotzdem kann man es doppelt so lange bekommen. Auch da sollten sich Eltern aber immer individuell beraten lassen“, so Beraterin Dagmar Plenge.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich die beruflichen und familiären Aufgaben teilen. Das Angebot gilt aber auch für Alleinerziehende. Als Partnerschaftsbonus gibt es für jeden Elternteil vier zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus. Das ist allerdings nur in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Bei Alleinerziehenden reicht es, wenn nur der Erziehungsberechtigte allein in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25 bis 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeitet.

Die Höhe des Geldes

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom monatlichen Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ab. Außerdem ist es abhängig von der Variante, für die man sich entscheidet. „Ja nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro im Monat“, so Dagmar Plenge.

Es könne aber auch höhere Beträge geben, nämlich dann, wenn schon Kinder da seien, oder jemand Zwillinge, Drillinge, oder Mehrlinge bekommt. Den Mindestbetrag von 300 Euro im Basiselterngeld oder 150 Euro im ElterngeldPlus bekommt auch, wer vorher kein Einkommen hatte. Das Basiselterngeld beträgt normalerweise 65 Prozent des Nettoeinkommens, das Eltern vor der Geburt hatten und nach der Geburt wegfällt.

Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld, man erhält allerdings die Hälfte dessen, was man im Basiselterngeld erhalten würde, dafür aber für die doppelte Zeit. Die Höhe des Elterngeldes muss also individuell berechnet werden.

Zuschlag für Geschwister

Wenn Eltern Zwillinge bekommen gibt es einen Zuschlag auf das Elterngeld. Im Basiselterngeld 300 Euro pro Monat und im ElterngeldPlus 150 Euro. „Bei Drillingen gibt es den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den Dreifachen und so geht es dann weiter“, erklärt Dagmar Plenge. Wenn Geschwister älter sind sieht die Sache wieder anders aus. „Dann gibt es den Geschwisterbonus“ so die Beraterin. „Das Elterngeld steigt dann um 10 Prozent“, so Plenge.

Der Antrag

Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt, es muss ein Antrag gestellt werden. Der Antrag muss schriftlich bei der heimischen Eltern-Geld-Stelle eingereicht werden. Er ist online erhältlich unter www.familien-wegweiser.de oder in der Elterngeldstelle.

Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, wer ab der Geburt Elterngeld bekommen möchte, sollte den Antrag spätestens stellen, wenn das Kind drei Monate alt ist, so lange wird das Elterngeld nämlich auch rückwirkend bezahlt. „Für die Antragstellung wird aber die Geburtsurkunde benötigt, also kann der Antrag nicht vor der Geburt des Kindes gestellt werden“, erklärt Plenge.

Info

„Wir können in der Beratung nicht individuell ausrechnen, wieviel Elterngeld jemand bekommt. Dafür gibt es aber einen Rechner im Internet“, erklärt Elterngeld-Beraterin Dagmar Plenge.

Der Elterngeld-Rechner ist unter www.familien-wegweiser.de zu finden.

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