Meschede. . Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sich eingeschaltet: In der Gemeinde Mariä Himmelfahrt in Meschede ist das Kirchenasyl beendet.
Das Kirchenasyl in der Gemeinde Mariä Himmelfahrt ist beendet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat dem Hochsauerlandkreis mitgeteilt, dass das Verfahren von Haya Alsaffouri nun national geführt wird. Das bestätigte Martin Reuther, Pressesprecher des Kreises. Die 18-Jährige hatte von ihrer Familie getrennt allein nach Schweden geschickt werden sollen - wo sie einst in die EU eingereist war.
Jetzt erhält sie in Deutschland für ein Jahr den so genannten „subsidiären Schutz“. Dies ist ein eingeschränkter Status. In der Zeit läuft das Asylverfahren - „über dieses und eine mögliche weitere Verlängerung des Schutzstatus entscheidet allein das BAMF“, erläuterte Reuther.
Wieder frei bewegen
Der Kirchenvorstand der Gemeinde Mariä Himmelfahrt ist sehr zufrieden mit dieser Entscheidung. „Das war unser vorrangiges Ziel“, sagte ein Sprecher, „dass Haya gemeinsam mit ihrer Familie die Entscheidung des Asylverfahrens in Deutschland abwarten kann und nicht allein nach Schweden reisen muss.“
Die junge Frau darf sich jetzt wieder frei in Meschede bewegen und ist bereits zurück zu ihrer Familie gezogen. Ab sofort besucht sie auch wieder die Schule. Die vergangenen zwei Monate hatte sie sich - zum Schutz gegen eine plötzliche Abschiebung - nur auf dem Gelände des Kirchenzentrums St. Franziskus aufhalten dürfen.
Seit Dezember im Pfarrhaus
Dort war sie seit dem 16. Dezember im Pfarrhaus von Pastor Reinhold Schlappa untergebracht. Zuvor hatten die Behörden sie zur Ausreise nach Schweden aufgefordert. Die angekündigte Abschiebung stürzte die Familie, die seit Sommer 2017 nach zweijähriger Trennung wieder vereint war, in eine Krise, die auch Pastor Schlappa sehr direkt miterlebte, weil die Familie die ersten Monate in einer Wohnung des Pfarrhauses lebte.
Die muslimische Familie Alsaffouri-Sallakh stammt nach eigenen Angaben aus Damaskus. Die Mutter hat einen syrischen, der Vater und die vier Kinder jordanische Pässe. Als Palästinenser, so erklärte der Vater, sei schon sein Großvater in den 50er-Jahren über Jordanien nach Syrien eingewandert.
Die Wege nach Europa
Der Krieg in Damaskus hatte die Familie nach eigenen Angaben vor rund zwei Jahren auseinandergerissen: Die Mutter sei über den Seeweg nach Deutschland gereist. Ihre älteste Tochter zusammen mit dem Vater und drei weiteren Geschwistern nach Jordanien aufgebrochen.
Am 9. Juli 2017 reisten Vater und Kinder dann, so die Familie, über Schweden nach Deutschland ein. In Meschede lebte die Mutter zu dem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren mit einem Onkel bei Pastor Schlappa im Pfarrhaus an der St.-Franziskus-Kirche.
Die Familienzusammenführung währte nur kurz: Anfang Dezember sollte Haya Alsaffouri ausreisen, weil sie bereits am 31. Juli 18 Jahre und damit volljährig geworden war. In solchen Fällen gilt die „Drittstaatenregelung“: Dort, wo der Asylbeweber in die EU eingereist ist, muss auch das Asylverfahren laufen - in diesem Fall in Schweden. Ihre minderjährigen Geschwister und ihr Vater durften bleiben. Sie fallen unter die Regelungen zur Familienzusammenführung.
HSK bestätigt den Status
Jetzt hat auch die 18-Jährige für ein Jahr subsidiären Schutz. Die offizielle Bestätigung habe man nun auch über den Hochsauerlandkreis vom BAMF erhalten, sagte der Sprecher des Kirchenvorstands. Der Status zählt ab dem Datum der Ausstellung. In der Zwischenzeit läuft das Asylverfahren für die junge Frau und ihre Familie weiter.
Pastor Reinhold Schlappa ist überzeugt, das Richtige getan zu haben. „Wenn man sieht wie Haya jetzt wieder aufblüht.“ Vorher sei sie still und in sich gekehrt gewesen, habe viel geweint. Jetzt sei das Leben in sie zurückgekehrt. „Ich nenne es eine zweite Geburt.“
>>>HINTERGRUND<<<
Auch das Erzbistum Paderborn war in den Kirchenasyl-Fall in Meschede einbezogen und hatte, nachdem es die individuellen Gründe gehört hatte, seine juristische Unterstützung zugesagt. Es informierte das Katholische Büro in Düsseldorf, den Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen des Erzbistums Paderborn und auch der Caritasverband des Erzbistums Paderborn wurde informiert.
Die Pressestelle des Erzbistums hatte damals argumentiert: Die Gewährung von Kirchenasyl sei im Letzten ein Akt der individuellen Glaubens- und Gewissensentscheidung. Kirchenasyl stelle immer die „ultima ratio“ dar. Nur eine drohende Gefährdung an Leib und Leben im Falle einer Abschiebung oder einer Überstellung im Rahmen des „Dublin-Ill-Verfahrens“ rechtfertigte die Aufnahme von Schutzsuchenden in ein Kirchenasyl.
In der Regel handele es sich um eine zeitlich befristete Hilfsmaßnahme, um bei den zuständigen staatlichen Stellen auf eine erneute sorgfältige Überprüfung des Schutzbegehrens hinzuwirken.
Um den Gemeinden im Erzbistum Paderborn eine Rechtssicherheit zum Thema Kirchenasyl bieten zu können, wurde eine Handreichung erarbeitet, die der Generalvikar im Dezember 2016 in Kraft gesetzt hat. Weitere Infos unter: dbk.de/themen/fluechtlingshilfe/
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