Meschede. . In manchen Fällen greift die Agentur für Arbeit durch. Auch im HSK gibt es 7,7 Prozent Pflichtverletzungen - das ist jeder Achte.
Auch Arbeitslose haben Pflichten. Wer sie versäumt, den kann die Arbeitsagentur empfindlich bestrafen. Sie kann sogar das gesamte monatliche Arbeitslosengeld streichen. Der Arbeitslose ist dann quasi mittellos. Christian Busch, Teamleiter der Mescheder Arbeitsagentur, sagt aber auch: „Meine Mitarbeiter versuchen alles, um die Situation nicht eskalieren zu lassen.“
Verspätungen
Drei Gründe sind es, weswegen die Arbeitsagentur im Oktober hauptsächlich Sperrzeiten verhängt hat. Die Top-3-Liste wird in Meschede - und in NRW - angeführt von der verspäteten Meldung als arbeitssuchend (40,6 Prozent). „Sobald man erfährt, dass die Kündigung droht, ist man verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur zu melden“, sagt Christian Busch. Ausreden, wie: „Davon wusste ich nichts“, lässt er nicht gelten: „Das steht fast in jedem Kündigungsschreiben.“
Kündigung
Es folgt die Arbeitsaufgabe (31,6 Prozent). Denn auch wer selbst kündigt oder mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt, muss mit Sperrzeiten rechnen. Busch würde sich wünschen, dass jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, den Betrieb zu verlassen, „sich vorher bei uns beraten lässt und sich vielleicht auch schon arbeitssuchend meldet, um Zeiten der Arbeitslosigkeit zu vermeiden.“
Das gelte auch für Menschen, die ihren Job aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. „Wer auf ärztlichen Rat kündigt, und das mit einem Attest belegt, hat natürlich keine Sperrzeiten.“
Termin versäumt
Rund ein Viertel der Sperrzeiten (23,9 Prozent) beruht auf Meldeversäumnisse. Wenn also Arbeitslose zum Beispiel zu Terminen bei der Arbeitsagentur nicht erscheinen. „Auch da würde es helfen, wenn sie vorab mit uns sprechen“, sagt Busch.
Oft hätten die Arbeitslosen tatsächlich gravierende Gründe, nicht zu erscheinen, wie den Termin beim Arzt oder sogar ein Vorstellungsgespräch. „Einen besseren Grund gibt es ja wohl nicht“, sagt Christian Busch. Trotzdem könne die Arbeitsagentur das nicht durchgehen lassen. „Der Berater ist in dieser Zeit ja geblockt und andere hätten gern den Termin.“ Für Busch ist das auch ein Gebot der Höflichkeit.
Jede zumutbare Arbeit
Vergleichsweise selten (2,4 Prozent) kommt es dagegen vor, dass Arbeitslose Arbeitsstellen ablehnen. Und das, obwohl der Arbeitssuchende tatsächlich jede zumutbare Arbeit annehmen muss. Die darf dann auch mal zweienhalb Stunden Fahrzeit - eine Strecke - entfernt vom Wohnort liegen.
„Und das Gehalt darf bis zu 30 Prozent weniger betragen als das der letzten Stelle“, erläutert Busch. Wem das hart erscheint, dem erklärt er, dass die Arbeitsagentur schließlich das Geld der Versicherten verwalte. „Wir sind kein vorgeschobener Rententräger und auch keine Verlängerung der Erziehungszeit.“
Die Zeiten
Die Sperrzeiten für die Pflichtverletzungen bewegen sich zwischen einer und zwölf Wochen. „Maximal können sie sich auf 21 Wochen addieren, bis dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld komplett erlischt.“ Christian Busch ist es wichtig, dass seine Mitarbeiter alles versuchen, dass es nicht erst so weit kommt. „Wir haben den Anspruch in vernünftigem Austausch mit den Kunden zu bleiben. So leicht geben wir hier niemanden verloren.“
Reaktionen
Sperrfristen fürs Arbeitlosengeld kommen eben vor. „Wir versuchen den Menschen zu erklären, dass wir in der Zeit der Arbeitslosigkeit quasi der Arbeitgeber sind. Da muss man sich auch krankmelden oder Weisungen annehmen. Das ist ein Geben und Nehmen.“ Die Reaktionen der Betroffenen reichten dann von Betroffenheit über Verzweiflung bis zum offensichtlichen „Ist mir doch egal“-Gefühl.
„Drohungen und wütende Ausfälle sind die absolute Ausnahme“, sagt Busch, „gehen aber durch alle Kundengruppen.“ Mittlerweile gehe die Arbeitsagentur dagegen auch rigoros vor: „Da wird sofort die Polizei eingeschaltet, die weiteren Maßnahmen reichen dann von der Gefährderansprache über das Hausverbot bis zur Strafanzeige.
Dafür ist schon zu viel passiert.“ Busch sagt aber auch: „In allen zehn Geschäftsstellen, die zur Arbeitsagentur Meschede-Soest gehören, gibt es ein einziges Hausverbot.“
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In NRW sind die Zahlen seit langer Zeit auch öffentlich: Unter 185 000 Arbeitslosen gab es zum Beispiel zuletzt im Oktober rund 14 000 Pflichtverletzungen pro Monat, also rund 7,6 Prozent der Arbeitslosen fallen im Monat dadurch auf. Die Zahlen schwanken übers Jahr zwischen 13 000 und 17 000 pro Monat.
Saisonal sind sie im Januar und Februar besonders hoch. „In diesen Monaten kündigen viele Betriebe witterungs- und auftragsbedingt ihre Arbeitnehmer“, weiß Busch. Oftmals versäumten diese dann die rechtzeitige Meldung bei der Agentur. „Neben dem saisonalen Anstieg der Arbeitslosigkeit steigt dann auch die Anzahl der Pflichtverletzungen.“
Für den Bezirk der Arbeitsagentur Meschede-Soest sind diese Zahlen gerade für den Oktober wieder aufgenommen worden. Auch da stehen 5370 Arbeitslosen, die über die Arbeitsagentur betreut werden, 414 Pflichtverletzungen gegenüber. Auch das sind knapp unter 7,7 Prozent.
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