Meschede. . Wenn Haustiere in Unfälle verwickelt sind, sollte es selbstverständlich sein zu helfen. Tierarzt Dr. Stefan Gabriel gibt Tipps.
- Fotos von verletzten oder verendeten Tieren waren Aufreger bei Facebook
- Die Polizei muss nicht zwangsläufig informiert werden
- Tier sollte fixiert und zum Tierarzt gebracht werden
Sie waren in den letzten Wochen immer wieder Aufreger bei Facebook: Fotos von verletzten oder verendeten Tieren, die im Mescheder Stadtgebiet angefahren und einfach liegengelassen wurden. Wir haben mit der Polizei, dem Mescheder Tierheim und einem Tierarzt darüber gesprochen, was zu tun ist, wenn man ein Haustier anfährt, oder ein verletztes Tier auf der Straße findet.
Ein Szenario, das sich keiner wünscht: Ein Hund läuft auf die Straße, trotz Vollbremsung wird das Tier verletzt. Was ist nun zu tun? „Stößt ein Auto mit einem Tier zusammen, handelt es sich um einen Verkehrsunfall. Der Fahrer muss sich um das verletzte Tier kümmern“, sagt Holger Glaremin, Sprecher der Polizei im HSK. Tut er das nicht, verstößt er gegen das Tierschutzgesetzt.
Besitzer ermitteln
Die Polizei müsse aber nicht zwangsläufig informiert werden. „Definitiv sollte der Fahrer aber versuchen den Besitzer zu ermitteln, das hat auch versicherungstechnische Gründe“, so Glaremin. Denn wenn der Hund den Unfall nachweislich verursacht hat, er beispielsweise unangeleint auf die Straße gelaufen ist, haftet der Besitzer.
„Abgesehen von der rechtlichen Seite, sollte es aber selbstverständlich sein zu helfen“, sagt Dr. Stefan Gabriel. Der Mescheder Tierarzt ist überzeugt, dass die meisten Leute helfen wollen, besonders, wenn sie selbst in den Unfall verwickelt sind: „Viele wissen aber nicht, was sie tun sollen.“
Katze in Karton setzen
Dr. Stefan Gabriel hat nützliche Tipps für den Ernstfall: „Unfälle mit Tieren sind grundsätzlich erstmal problematisch, da verletzte Tiere häufig versuchen zu flüchten oder sich wehren. Wichtig ist es, das Tier erstmal zu fixieren, damit es nicht weglaufen kann.“
Bei Katzen eigne sich dafür zum Beispiel ein Pappkarton, in dem das Tier dann auch zur nächsten Tierarztpraxis gebracht werden kann, für Hunde könne leicht eine Behelfsleine gebastelt werden, zum Beispiel aus einem Schal.
Wer sich nicht in der Lage sieht das verletzte Tier zur nächsten Praxis zu bringen, kann auch einen Tierarzt informieren. „Zur Unfallstelle rauszukommen ist für uns allerdings problematisch, da wir Kleintierärzte nicht darauf ausgerichtet sind, Tiere außerhalb der Praxis zu versorgen. Zum anderen ist da noch das Problem mit der Kostenübernahme“, so Dr. Gabriel.
Der Tierarzt empfiehlt den Tierschutz zu informieren, denn das Mescheder Tierheim verfügt über ein Tiertransportfahrzeug, mit dem auch verletzte Tiere geborgen werden können.
Fünf Stunden auf der Straße gelegen
Tanja Marcal arbeitet im Tierheim Meschede. „Den Fall, dass ein verletztes Tier angefahren und liegen gelassen wurde, habe ich vor kurzem selbst erlebt“, sagt sie. Fünf Stunden hatte die Katze bereits auf der Straße gelegen, dann erreichte der Anruf Tanja Marcal: „Ich bin hingefahren und habe das Tier eingesammelt. Es war bereits tot“, so die Tierheim-Mitarbeiterin.
Ob die Katze sofort durch den Unfall gestorben ist, oder noch hätte gerettet werden können, wenn der Anruf früher gekommen wäre, kann niemand mehr sagen. „Ich würde ein verletztes Tier immer direkt einsammeln und zum nächsten Tierarzt bringen“, sagt Marcal.
Ordnungsamt ist zuständig
Aber nicht nur verletzte, sondern auch bereits verstorbene Tiere sollten zum Tierarzt oder ins Tierheim gebracht werden: „Ist das Tier gechipt, kann ermittelt werden, wem es gehört“, so Marcal. Das läuft dann über das Ordnungsamt. „Der Tierarzt kann die Transpondernummer zwar lesen, erhält aus Datenschutzgründen aber nicht die Adresse des Besitzers, die kann anhand der Nummer dann nur das Ordnungsamt ermitteln“, so Dr. Stefan Gabriel.
Generell sei für Tiere, die bei Unfällen verletzt werden und deren Besitzer zunächst nicht ermittelt werden kann, immer erst einmal das Ordnungsamt zuständig.
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Haustiere werden gechippt, damit der Besitzer ermittelt werden kann. Nur das Chippen reicht aber nicht. „Wichtig ist, dass das Tier auch registriert ist“, weiß Tanja Marcal vom Mescheder Tierheim.’
Nur wenn ein Tier gechippt und registriert ist, kann der Besitzer ermittelt werden.
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