Meschede. . Es ist völlig unklar, wann sich der Wolf im Hochsauerlandkreis niederlässt. Kommt er, dann gelten für ihn die strengsten Vorschriften.

  • Kreisverwaltung ist beim Schutz des Wolfes an Vorgaben des Artenschutzes gebunden
  • Neun „Wolfsberater“ sind ausgebildet, erste Spuren zu sichten
  • Notfalls wird ein Schaden an Nutz- und Haustieren finanziell ausgeglichen

Zwar hat sich in den letzten Jahren die Anzahl der Nachweise des Wolfes in NRW erhöht – aber ob und wann er sich im Hochsauerlandkreis dauerhaft ansiedelt, kann auch die Kreisverwaltung nicht abschätzen. Sie reagiert damit auf eine Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion.

Problemwolf entfernen dürfen

Der HSK ist an die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des Wolfes gebunden. Dafür gelten Vorschriften des besonderen Artenschutzes: Wild lebende Tiere dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Wölfe dürfen ganzjährig nicht in der Aufzucht, den Überwinterungs- oder Wanderungszeiten gestört werden. Nur, wenn es mal einen Problemwolf mit auffälligem Verhalten geben würde, dürfte dieser „entfernt“ werden – darüber entscheidet dann aber das Umweltministerium.

„Förderrichtlinie“ in der Hinterhand

Neun Experten haben sich im Kreisgebiet zu „Wolfsberatern“ ausbilden lasse: Sie sollen erste Spuren sichern und den Kontakt zu Fachbehörden herstellen. Bei der Kreisleitstelle in Enste gibt es die Kontaktdaten: Wird dort von Bürgern ein Wolf gemeldet, werden die Wolfsberater eingeschaltet. Und für den Notfall hat das Land eine „Förderrichtlinie Wolf“ in der Hinterhand: Darin ist geregelt, wie ein Schaden an Nutz- und Haustieren finanziell ausgeglichen wird.

Folgen Sie der WP Meschede auch auf Facebook