Berlar. . Naturschützer kritisieren den Hochsauerlandkreis. Wenn sie in Berlar einen toten Schwarzstorch finden, drohen sie mit Konsequenzen.
- Verein für Umwelt- und Naturschutz wirft dem Kreis „windkraftfreundliche Haltung“ vor
- Horst in der Nähe des Windparks Berlar stellt aus Sicht des Vereins ein „signifikantes Tötungsrisiko“ dar
- Hochsauerlandkreis weigert sich weiter, die fünf Windräder nachträglich stillzulegen
Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland hält an seiner Forderung fest, dass der Windpark bei Berlar tagsüber abgeschaltet werden muss, zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang. Nur so könne das in der Nähe brütende Schwarzstorchpaar geschützt werden.
Weil sich der Hochsauerlandkreis weigert, die fünf Windräder nachträglich stillzulegen, hat der Verein jetzt angekündigt, den Bereich der Windräder regelmäßig selbst zu kontrollieren. Für den Fall, dass dort tote Störche gefunden werden, kündigt der Verein Strafanzeigen an, weil gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen würde. Das sagte Winfried Rampe gegenüber unserer Zeitung.
„Windkraftfreundliche Haltung“
Winfried Rampe, im Verein für Rechtsfragen zuständig, kritisiert eine seiner Ansicht nach „windkraftfreundliche Haltung“ im Kreishaus: „Der Kreis weiß genau, wenn er sich mit Windenergie-Betreibern anlegt, dann wird er verklagt.“ Dieses Risiko scheue der Kreis – zu Lasten des Naturschutzes. Der Kreis müsse sich an die geltenden Abstandsregelungen zwischen Windrädern und Horst-Standorten halten: „Das ist sonst unvertretbar.“
Den Vorwurf einer „Windkraftfreundlichkeit“ lässt Kreissprecher Martin Reuther nicht stehen: „Der HSK achtet schon darauf, wo Windkraft hinkommt“, sagt er und verweist auf den Streit um die geplanten Anlagen zwischen Arnsberg und Sundern auf der Hellefelder Höhe. Außerdem, so Reuther, sei es inzwischen üblich: „Egal, wie eine Entscheidung fällt, irgendeiner klagt immer.“ So gebe es um Windräder bei Marsberg Klagen des Naturschutzverbandes NABU, der Wülfter Modellflugclub klage gegen ein Windrad, umgekehrt würden ebenso Windkraftbetreiber gegen Auflagen klagen, die die Kreisverwaltung vorgebe.
Signifikantes Tötungsrisiko
Der Verein bleibt dabei, dass der Horst in der Nähe des Windparks ein „signifikantes Tötungsrisiko“ für Schwarzstörche darstelle: „Unser Schwarzstorch befindet sich im Bereich des Windparks.“ Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Storch Opfer der Windräder werde, sei hoch. Bei der Genehmigung des Parks sei bei Erstellung einer Raumnutzungsanalyse zwar kein Schwarzstorch-Vorkommen entdeckt worden.
„Jetzt muss die neue Lage auch neu bewertet werden“, meint Rampe allerdings angesichts des Horst-Fundes: „Der Kreis muss sich diesem Thema stellen.“ Am Ende müsse nachgewiesen werden, dass kein Tötungsrisiko für den Storch bestehe. Nur zu sagen, es sei bislang ja gut gegangen, werde vor Gericht nicht ausreichen.
Der bislang nur gemeinnützige Verein strebt inzwischen an, wie andere Naturschutzverbände, selbst ein Verbandsklagerecht zu erhalten: Dadurch ist es möglich, fremde Interessen – also in diesem Fall der Tiere – durch Klagen wahrzunehmen. Diese Möglichkeit ist ansonsten im deutschen Prozessrecht nicht vorgesehen.
650 bis 750 Paare in Deutschland
Wie berichtet, fliegt der Schwarzstorch nach Meinung der Naturschützer bislang auf seiner Nahrungssuche den Bereich am Kahlen Kopf bei Velmede an, wo demnächst der Schlamm aus dem Hennesee-Vorbecken abgelagert werden soll. Dieses Nahrungsreservoir entfällt künftig – denn der Schwarzstorch meidet die Nähe von Menschen. Dann, so die Naturschützer, fliegen die Störche in die Gegenrichtung, wo die Windräder liegen.
Laut Brutvogelatlas für NRW werden seit 1978 wieder einzelne Schwarzstörche im Sauerland beobachtet.
Noch im 19. Jahrhundert war der Schwarzstorch in allen Landesteilen Brutvogel. Letzte Bruten fanden im Sieger- und Sauerland 1910 statt. Zuvor starb die Art am Nordrhein bereits um 1890 aus.
Zurzeit beträgt der Brutbestand des Schwarzstorches rund 650 bis 750 Paare in Deutschland, NRW beherbergt rund 13 Prozent des bundesdeutschen Bestands und besitzt nach Bayern und Hessen die drittgrößte Landespopulation.
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