Meschede. . Ein Vater und Ehemann aus Bestwig hat am Hennesee seinen Nebenbuhler verprügelt. Im Amtsgericht rückt die Anklage von einem weiteren Vorwurf ab.
Mit mehreren heftigen Faustschlägen hat ein Bestwiger seinen Nebenbuhler im Juni vergangenen Jahres am Parkplatz des Tennisclubs Meschede zu Boden gestreckt. Dafür wurde er jetzt vor dem Mescheder Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt.
Richterin Christina Sellmann ging damit deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie verwies auf die erheblichen Verletzungen: „Das waren mehrere Schläge, präzise ausgeführt, die erheblich zu bestrafen sind“, sagte Sellmann.
Reaktion ist menschlich nachvollziehbar
Auch, wenn die Reaktion menschlich vielleicht nachvollziehbar sei, betonte sie: „So geht das nicht.“ Gleichzeitig entschied das Gericht in einem so genannten Adhäsionsverfahren – in dem gleichzeitig der zivilrechtliche Anspruch geklärt werden kann – über die Höhe des Schmerzensgeldes: 3500 Euro.
Auf dem Parkplatz des TC
Am 15. Juni 2016 hatte der 47-Jährige auf dem Parkplatz des TC Meschede seine Ehefrau in Begleitung eines Mannes angetroffen. Aus Eifersucht, so hieß es in der Anklage, sei er mit dem Auto auf den Mann zugefahren, so dass dieser zur Seite springen musste. Anschließend habe er ihn geschubst, ihn so zu Fall gebracht und ihm dann mehrere Faustschläge ins Gesicht gegeben.
Die Schläge waren so heftig, dass die Lippe genäht werden musste, der Mann erlitt einen Nasenbeinbruch und zwei Vorderzähne brachen ab. Das Opfer hat seitdem chronische Kopfschmerzen und nur noch eingeschränkte Sehfunktionen.
Nicht auf Nebenbuhler zugefahren
Diese Schläge räumte der Angeklagte auch ein, allerdings bestritt er – über seinen Anwalt – dass er mit dem Auto auf seinen Nebenbuhler zugefahren sei.
Nach einem so genannten „Deal“, einem Rechtsgespräch von Richterin, Verteidiger, Staatsanwältin und Nebenkläger, ging es nur noch um die Faustschläge. Auch die Schmerzensgeldforderung konnte darüber geklärt werden. Doch die erheblichen Körperverletzungen standen weiter zu Buche.
Durch die Situation provoziert
Das betonte auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Zugunsten des Angeklagten legte sie aus, dass er die Tat gestanden und der Schmerzensgeldforderung zugestimmt hatte. Außerdem sei er durch die Situation provoziert worden und war nicht vorbestraft. Allerdings habe er sein Opfer erheblich verletzt. Sie plädierte auf 50 Tagessätze. Auch der Anwalt des Opfers erklärte, dass der Angriff „völlig unangemessen“ gewesen sei.
Familienkrieg abwenden
„Um einen Familienkrieg abzuwenden und die Situation in vernünftige Bahnen zu lenken“, habe sein Mandant in den Deal eingewilligt, betonte sein Anwalt. „Nicht ohne Grund“, seien die Emotionen hochgekocht und immerhin habe er seiner Frau mit dem Geständnis eine Aussage vor Gericht erspart.
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