Arnsberg/Schmallenberg. Das Landgericht Arnsberg hat entschieden: Ein Mann aus Schmallenberg muss eine Freundin am Audi als Hauptgewinn beteiligen.

Der junge Mann aus einem Schmallenberger Ortsteil, der einen Audi A3 als Hauptgewinn eingelöst hatte, muss teilen. Knapp 4300 Euro muss er an eine ehemalige Freundin zahlen, die gegen ihn geklagt hatte. Das haben jetzt die Richter am Landgericht Arnsberg entschieden. Ein Einigungsversuch war beim ersten Termin gescheitert, keine der Parteien war bereit, sich der anderen anzunähern - zu tiefe Gräben hat der Streit zwischen den jungen Leuten hinterlassen.

Als Freunde waren sie im Sommer 2015 zu einem gemeinsamen Kurztrip aufgebrochen. Damals tauchte auch der Kronkorken der Krombacher-Brauerei auf mit der eigentlich frohen Botschaft: Sie haben gewonnen! Doch nachdem einer der Fünf den Gewinn allein für sich eingelöst hatte, entbrannte der Streit. Denn sämtliche Kosten für den Kurzurlaub - also auch das Bier - hatten sie geteilt. Das war jetzt auch der wichtigste Grund für die Entscheidung der Richter.

Der Zankapfel, ein Audi A3 Sportback, ist längst verkauft. Rund 17.500 Euro hatte der Beklagte dafür noch bekommen. Die Richter orientierten sich jetzt aber an einem Wert, der 20 Prozent unter dem Listenpreis liegt. Das hielten sie für angemessen, denn zum Listenpreis lasse sich auch ein Neuwagen kaum weiterverkaufen.