Meschede. . Die alten Registrierkassen haben zum 1. Januar ausgedient. So soll Steuerhinterziehung verhindert werden. Die Kaufleute ärgern sich.
- Zum 1. Januar müssen alle Registrierkassen gegen moderne Geräte ausgetauscht werden
- So soll Steuerhinterziehung verhindert werden
- Die Kaufleute ärgert es, dass sie unter Generalverdacht gestellt werden
Auch die älteste Ladenkasse in Meschede bei Gisela Kath hat jetzt ausgedient. Denn ab Jahresbeginn gelten verschärfte Regelungen für alle Registrier- und PC-Kassen. Die Bundesregierung will so Tricksereien und Manipulations-Möglichkeiten einschränken. Im Mescheder Handel musste deshalb investiert werden.
Zu diesen Geschäftsleuten zählt Gisela Kath. Sie hat die knapp 500 Euro teure moderne Ladenkasse schon nebenan stehen. Als sie 2004 ihr „Haus der Handarbeit“ in der Gutenbergstraße eröffnete, übernahm sie die alte Kasse mit – eine unverwüstliche Registrierkasse der Anker-Werke, vermutlich aus den 50er-Jahren. Es gibt längst niemanden mehr, der sie reparieren kann, Gisela Kath hat sich dieses Spezialwissen selbst erarbeitet. Jetzt wird die Kasse abgebaut und ersetzt. Gisela Kath ärgert sich: „Man kann selbst ehrlich sein, steht aber trotzdem unter Generalverdacht.“
Finanzamt widerspricht dem Vorwurf
Den Vorwurf eines Generalverdachtes lässt Siegmar Moritz vom Finanzamt Meschede nicht gelten: „Durch den technischen Fortschritt ist es aber heute möglich und damit zumutbar, wesentlich mehr Informationen zu speichern als zu Zeiten der mechanischen Registrierkassen.“ Leider habe dieser Fortschritt aber auch die Möglichkeit zur Manipulation von Kassenaufzeichnungen erweitert.
Wo es Einnahmen mit Bargeld gibt, da kann geschummelt werden. Nicht alles wird versteuert. Es gibt Kassen, die einen Teil der Umsätze ausblenden können. Die Steuergewerkschaft der Finanzbeamten schätzt den jährlichen Schaden auf zehn Milliarden Euro. Das wird künftig erschwert. Neue Ladenkassen müssen deshalb durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein: Dadurch soll sichergestellt werden, dass digitale Aufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können. Wichtig ist, Kassen müssen einen Tagessummenbericht, das so genannte „Z-Protokoll“, erstellen können. Stornobuchungen dürfen nicht mehr unterdrückt werden – das würde zum Beispiel das Finanzamt ansonsten zu Zuschätzungen beim Verdienst berechtigen. Alle Daten und Unterlagen zur Kassenführung müssen aufbewahrt werden – dazu gehören sogar die Bedienungsanleitungen der Kassen.
Die Steuerberater in Meschede und das Finanzamt haben die Betriebe auf die Änderungen hingewiesen. Spezielle Prüfungen, ob nicht mehr zulässige Registrierkassen tatsächlich auch außer Betrieb genommen werden, plane das Finanzamt aber zurzeit nicht, sagt Siegmar Moritz.
Stichproben werden auch früher ausgeführt
Auch bisher habe es allerdings in Unternehmen, bei denen erfahrungsgemäß viel mit Bargeld bezahlt werde, schon Stichproben der Kassenprüfung gegeben: „Auch in Zukunft werden derartige Prüfungen weiter durchgeführt“ – und dabei werde dann nachgeschaut, ob die Kasse den neuen rechtlichen Anforderungen genüge. Letztlich, sagt er, dienten diese Anforderungen auch dem Schutz der ehrlichen Händler: „Denn wer Steuern hinterzieht, kann günstiger anbieten als der ehrliche Mitbewerber.“
Folgen Sie der WP auf Facebook.