Meschede. . Neue Fälle von falschen Polizeianrufen sind aus Meschede, Schmallenberg und Arnsberg bekannt geworden: Die Betrüger schaffen es, dass die 110 auf dem Telefondisplay auftaucht.
Aus Meschede, Schmallenberg und Arnsberg sind vier weitere Fälle von falschen Polizeianrufen bekannt geworden. Hier reagierten die Opfer richtig und informierten frühzeitig die echte Polizei, so dass kein Schaden entstanden ist.
Wie berichtet, hatte am Mittwochabend ein falscher Polizist bei einer Frau in Arnsberg angerufen und sie um einen hohen Bargeldbetrag und ihren Schmuck betrogen.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor Anrufen dieser Art. Die Vorgehensweise der Betrüger ist in allen Fällen gleich: Die Täter rufen die Opfer an. Hierbei erscheint auf dem Telefondisplay die Nummer 110 mit dazugehöriger Ortsvorwahl. In dem Telefonat stellen sich die Täter als Polizisten vor und warnen durch eine geschickte Gesprächsführung vor einem geplanten Diebstahl.
Angebliche Gefahr
Die Bewohner erhalten den Tipp, das gesamte Bargeld und andere Wertgegenstände im Haus zu sammeln, um es von einem Kriminalbeamten abholen und an einen „sicheren Ort“ bringen zu lassen. Selbstverständlich versprechen sie das Geld zurückzubringen, wenn die „Gefahr“ gebannt ist. Mit der Übergabe der Beute sind die Täter dann verschwunden.
Das rät die echte Polizei
Die Polizei gibt folgende Tipps mit denen, man sich vor den Trickbetrügern schützen kann: Beim geringsten Zweifel den echten Polizeinotruf 110 anrufen. Wer unsicher sein sollte, soll sich nicht scheuen, bei guten Freunden oder Angehörigen nachzufragen. Die auf dem Display erscheinende Nummer 110 ist nicht sicher: Für Betrüger ist es ein geringer Aufwand, die Telefonnummer als 110 erscheinen zu lassen. Am Telefon sollten keine Details zu finanziellen Verhältnissen preisgegeben werden. Geld oder andere Wertgegenstände sollten niemals Unbekannten übergeben werden. Von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, sollte der Dienstausweis verlangt werden. Unbekannte sollten vor der Wohnungstür gelassen werden: Man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in seine Wohnung zu lassen.