Meschede. . Fehlalarme, bei denen sich als Ursache eine mangelhafte Wartung von Brandmeldeanlagen herausstellt, werden für Unternehmen in Meschede jetzt teuer: Sie müssen Feuerwehreinsätze künftig bezahlen.
- Mangelhafte Wartung von Brandmeldeanlagen gilt als grobe Fahrlässigkeit
- Stadt Meschede stellt solche Fehlalarme künftig in Rechnung
- Grundsätzlich gilt: Feuerwehreinsätze sind kostenfrei
Wer als Unternehmer seine Brandmeldeanlage nicht regelmäßig wartet und die Feuerwehr deshalb zum Fehlalarm ausrückt, der kann in Meschede künftig zur Kasse gebeten werden. Die Stadt hat ihre Satzung für die Erstattung von Kosten bei Feuerwehreinsätzen entsprechend angepasst.
Bislang wurde bereits Geld verlangt, wenn die Feuerwehr vorsätzlich falsch alarmiert wurde. Ab jetzt ist das auch bei grober Fahrlässigkeit der Fall. Die Stadt folgt damit Vorgaben durch das neue Brandschutz-Gesetz.
Zahl der Fehlalarme sinkt
Grundsatz dabei bleibt, dass Hilfeleistungen durch die Feuerwehr weiterhin kostenfrei bleiben. Die Kosten dafür tragen alle Bürger als Solidargemeinschaft. Außer, wenn damit Missbrauch betrieben wird. Grob fahrlässig wäre zum Beispiel auch, wenn ein Autofahrer weiß, dass sein Fahrzeug Öl, Diesel oder Benzin verliert, aber trotzdem losfährt und die Feuerwehr dann die Spur beseitigen muss. „Entschieden über die Kostenerstattung wird immer im Einzelfall“, sagt Jörg Fröhling, Pressesprecher der Stadt Meschede. Die Mescheder Feuerwehr wird im Jahr durchschnittlich zu 30 bis 40 Einsätzen gerufen, die sich als Fehlalarme erweisen – Tendenz sinkend, so die Stadtverwaltung, weil die Betreiber ihre Brandmeldeanlagen inzwischen grundsätzlich besser warten. Als Personalkosten setzt die Stadt zum Beispiel 9,50 Euro pro Viertelstunde bei einem Feuerwehrmann an. Hinzu kommen die Gerätekosten, die beispielsweise bei 43 Euro je Viertelstunde beim Einsatz der Drehleiter liegen.
Kostenersatz kann die Stadt jetzt auch verlangen, wenn zur Brandbekämpfung in Industrie- und Gewerbebetrieben so genannte Sonderlöschmittel verwendet werden müssen. Auch das regelt die neue Satzung. So hatte die Feuerwehr 2013 bei dem Großbrand beim Entsorgungsbetrieb Rabe im Gewerbegebiet Löschschaum verwenden müssen. Zwei Container davon hatte die Berufsfeuerwehr Dortmund der Mescheder Wehr zur Verfügung gestellt.