Schmallenberg/Bad Berleburg. . Geschützt oder nicht? Das ist die Frage beim Wisent. Denn wenn das Fleisch - wie jetzt passiert - zum Verzehr verkauft wird, ist es dann nicht doch ein einfaches Wildtier?
- Das Fleisch eines verletzten Wisentbullen ist offenbar in den Handel geraten
- Das darf es gar nicht, sagt ein Anwalt für Jagdrecht
- Denn dabei handelt es sich um eine geschützte Tierart
Das Fleisch des vor Kurzem im Wald bei Latrop erschossenen Wisentbullen ist wahrscheinlich bereits auf irgendeinem Teller gelandet – ob es dort aber überhaupt hingelangen durfte, sorgt jetzt für Diskussionen.
Konkret geht es um das Wildbret eines jungen Wisentbullen, der so schwer verletzt war, dass er bei Latrop von einem Förster erschossen werden musste. Der Trägerverein der Wisent-Welt hatte daraufhin den Landesbetrieb Wald und Holz darum gebeten, sich weiter darum zu kümmern. Denn das Tier war im Staatsforst gefunden worden, für den das Regionalforstamt Oberes Sauerland zuständig ist (wir berichteten).
Dr. Michael Emmrich erklärte als Pressesprecher der Wisent-Welt-Wittgenstein auf Anfrage unserer Zeitung: „Der Trägerverein hat dem Regionalforstamt unabhängig von der Eigentumsfrage das Wildbret überlassen. Über die weitere Verwendung ist uns nichts bekannt. Sollte das Wildbret nach vorheriger Freigabe verwertet worden sein, so halten wir das für einen völlig normalen Vorgang und hätten nicht anders gehandelt.“ Mit diesen Worten könnte Emmrich allerdings genau der Argumentation widersprechen, die der Trägerverein immer wieder vor Gericht vorgebracht hat.
Skeptisch reagiert zumindest Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies auf den Verkauf des Fleisches. „Rein ernährungsphysiologisch ist das sicher unproblematisch“, sagt der Jurist.
Auf Jagdrecht spezialisiert
Er vertritt einen der Waldbauern, die wegen der Schälschäden gegen den Trägerverein klagen und ist zudem auf Jagdrecht spezialisiert. „Bei streng geschützten Arten gibt es ein absolutes Verwertungs- und Vermarktungsverbot“, erklärt er. Ob die Wisente in diese Kategorie fallen, ist eine der Fragen, die beim Prozess eine Rolle spielen, der bald am Oberlandesgericht in Hamm fortgesetzt werden soll.
Der Trägerverein selbst argumentiert bislang in diese Richtung. Das Vorgehen bei der Verwertung des Wildbrets passe nun aber nicht dazu, meint Thies. „Wenn die Tiere tatsächlich wild, herrenlos und eben streng geschützt sind, dann hätte das Fleisch keinesfalls freigegeben werden dürfen“, sagt er. Aus seiner Sicht widerspreche der Trägerverein sich in seiner Einschätzung selbst.
Käufer ist unbekannt
Dass es nach der Verwertung des Fleisches Ärger geben könnte, hatten mehrere Schmallenberger Gastronomen bereits befürchtet. Ein heimischer Händler sagt, dass er das Fleisch nicht habe verkaufen wollen. „Mir ist das Thema im Moment viel zu heikel“, sagt er. Auch andere Gastronomen aus der Region hätten aus diesem Grund abgelehnt. Wo genau das Fleisch nun gelandet ist, wollte man beim Forstamt aus Datenschutzgründen nicht preisgeben.
Hintergrund
Laut Landesjagdgesetz NRW zählen Wisente zu den so genannten jagdbaren Arten.
Allerdings im für sie im Gesetz keine Jagdzeit festgelegt.
Das bedeutet, dass Jäger nicht auf die Tiere schießen dürfen.
Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn ein Tier so schwer verletzt ist, dass es von seinem Leiden erlöst werden muss.
Das war bei dem nahe Latrop gefundenen Jungbullen, um dessen Fleisch es nun geht, der Fall.