Schmallenberg. . Der Leiter des Regionalforstamts Oberes Sauerland bestätigt Schälschäden im Revier Schanze – auf eine Erstattung verzichtet das Land.

  • Die Schadenshöhe liegt jährlich zwischen 10 000 und 25 000 Euro
  • Betroffen sind vor allem Buchenbestände zwischen Latrop und Schanze
  • Als Projektpartner verzichtet das Land auf eine Erstattung

Nicht nur in Privatwäldern, auch im Staatsforst gibt es Wisentschäden. Zwischen 10 000 und 25 000 Euro liegt die Schadenshöhe jährlich im Staatswald – das hat der Landesbetrieb Wald und Holz auf Anfrage unserer Zeitung bekannt gegeben. Erstattet werden diese Schäden vom Trägerverein allerdings nicht – das Land verzichtet als Projektpartner darauf.

Was für die Wisente ein Genuss ist, schmeckt vielen Waldbesitzern gar nicht: Die Tiere schälen die Rinde von Bäumen, bevorzugt von Buchen. Private Waldbauern versuchen sich seit Langem juristisch dagegen zu wehren, mehrere Verfahren laufen noch. Mitte September geht es am Oberlandesgericht in Hamm weiter.

Während die Schälschäden in Privatwäldern bereits für viele öffentliche Diskussionen gesorgt haben, waren die genauen Schäden im Staatsforst bisher nicht öffentlich bekannt – doch es gibt sie.

„Die Schälschäden im Staatswald beschränken sich auf das staatliche Revier Schanze zwischen Millionenbank, Latrop und Schanze“, teilt Regionalforstamtsleiter Hans von der Goltz mit. „Betroffen sind fast ausschließlich Buchenbestände unterschiedlichen Alters, also von ganz jung bis ganz alt.“

Land verzichtet auf Erstattung

Jedes Jahr werden die Schäden im Staatsforst im gleichen Zeitraum erfasst. Weil derselbe Baum mehrmals betroffen sein kann, werden laut von der Goltz sämtliche Schäden kenntlich gemacht. Finanziell ausgeglichen werden sie vom Trägerverein allerdings nicht. „Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW ist Partner des Wisentprojekts“, erklärt von der Goltz. „Als solcher hat das Ministerium entschieden, dass die Schäden bis auf Weiteres ohne Erstattung vom Land getragen werden.“

Das bedeutet konkret: Zieht die Herde durch Reviere, die zum Staatsforst gehören und beschädigt dort Bäume, bleibt der Schaden beim Land. Im Gegensatz dazu muss der Trägerverein sämtliche Schälschäden, die in Privatwäldern erfasst werden, aus eigener Kasse ausgleichen.

Auf den Fonds als Absicherung ist der Trägerverein angewiesen, weil keine Versicherung mehr bereit ist, ihn gegen die Schälschäden zu versichern – sie sind schlicht zu hoch.

Schadensfonds und Fördergelder

Der Schadensfonds wird jährlich mit 50 000 Euro ausgestattet – unter den Geldgebern ist auch hier das Land Nordrhein-Westfalen. Neben den Einzahlungen in den Schadensfonds und den Verzicht auf Erstattungen bei Schäden im Staatsforst hat das Land zu Beginn des Projekts insgesamt 85 000 Euro an Fördergeldern gezahlt, 804 000 Euro kamen zwischen 2005 und 2015 vom Bund und 300 000 Euro vom Trägerverein selbst.