Meschede. . Am Stiftscenter soll künftig eine Video-Werbewand blinken. Die Stadt Meschede möchte einen Wildwuchs stoppen.
- Stadt Meschede musste Genehmigung erteilen
- Für die Zukunft eine Gestaltungssatzung geplant
- Anwohner beschwerden sich über Reklame
Am Stiftscenter soll eine Videowand mit flackernder Werbung angebracht werden. Die Stadt Meschede hat die Genehmigung erteilt. Glücklich sind die Mitarbeiter im Rathaus darüber aus optischen Gründen nicht.
Bisher gibt es keine Gestaltungssatzung für solche Fälle in der Stadt Meschede: Wer möchte, kann sein Haus mit meterhohen Bannern verhüllen oder überdimensionale Bildschirme an der Fassade befestigen. Lediglich Mieter oder Nachbarn können störende Werbung stoppen, indem sie die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Auch die Polizei kann eine störende Werbung verhindern - nämlich dann, wenn sie für zu viel Ablenkung im Straßenverkehr sorgt.
Blick von der Arnsberger Straße
Im Fall des Stiftscenters hatte die Behörde keine Einwände, die Stadt Meschede hatte keine Grundlage für ein Verbot. Wer über die Arnsberger Straße fährt und auf das Parkhaus blickt, könnte daher schon bald mit Werbung berieselt werden. Ein Unternehmen sieht hier eine Marktlücke und will die Videowand installieren lassen. Für die Stadt Meschede ist es ein weiterer Anlass, an einer Gestaltungssatzung für Werbung zu arbeiten: „Es geht nicht ums Verhindern, es geht um Steuern“, sagt dazu Pressesprecher Jörg Fröhling.
Im Rathaus wird der Trend beobachtet, dass zum einen Anbieter von Multi-Visions-Bildschirmen auf Geschäfte hoffen, zum anderen werden statische Werbetafeln in immer größeren Formaten aufgestellt. Vor einem Jahr hatte ein erneutes Großflächenplakat in Freienohl für politischen Diskussion im Bezirksausschuss gesorgt. Der Tenor: Der Ort werde verschandelt, bereits an acht Stellen sind solche Werbetafeln zu sehen.
Wie in Freienohl müssen die Kommunen weitgehend hilflos zuschauen: Sie könnten formal über die Genehmigung entscheiden, haben aber keinen großen Spielraum, solche Anträge zurückzuweisen. Jedes Jahr kommt es am Verwaltungsgericht in Arnsberg zu zahlreichen Gerichtsverfahren, weil Kommunen versuchen, Werbeanlagen zu verhindern. Meistens setzen sich die kommerziellen Anbieter durch, weil es in Nordrhein-Westfalen keine strikten Beschränkungen für Werbetafeln gibt.
Beschwerden von Anwohnern
Die einzige Chance: eine Gestaltungssatzung. Damit können Kommunen zumindest Auswüchse eindämmen. „Es gibt Beispiele aus anderen Städten und es gibt auch Mustersatzungen“, sagt Pressesprecher Fröhling. Noch in diesem Jahr oder aber spätestens bis zum nächsten Jahr will die Stadt Meschede eine Satzung für die Innenstadt und die Ortsteile erarbeiten. Druck machen auch Anwohner: Sie, berichtete Fröhling, fühlten sich zum Teil durch Leuchtreklamen belästigt. Entsprechende Beschwerden liegen im Rathaus vor.