Meschede. . Es wird keine öffentliche Fahndung mehr nach der Sex-Attacke auf zwei Frauen in Meschede geben. Die Täter seien längst untergetaucht, so die Staatsanwaltschaft in Arnsberg.
- Nach der Sex-Attacke in Meschede: Keine öffentliche Fahndung
- Mutmaßliche Täter sind untergetaucht, so die Staatsanwaltschaft
- Behörde begrüßt Verschärfung des Sexualstrafrechtes
Nach der Sex-Attacke auf zwei Frauen in Meschede verzichtet die Arnsberger Staatsanwaltschaft auf eine Öffentlichkeitsfahndung: „Es gibt keinen räumlichen Bezug mehr“, sagt Oberstaatsanwalt Werner Wolff. Die beiden mutmaßlichen Täter, zwei marokkanische Asylbewerber, seien untergetaucht und würden nicht mehr in der Region vermutet. Damit mache auch eine öffentliche Fahndung hier keinen Sinn mehr.
Wolff geht in diesem Fall von einer sexuellen Nötigung aus. Wie berichtet, hatte sich der Vorfall bereits am 27. Dezember ereignet, wurde aber erst Anfang April durch Recherchen unserer Zeitung bekannt. Die beiden Opfer waren frühmorgens in der Mescheder Fußgängerzone begrapscht worden. Die beiden 20 und 21 Jahre alten Täter waren in der Notunterkunft in der Franz-Stahlmecke-Schule untergebracht. Sie verschwanden noch in der Nacht. Ihre Namen sind bekannt, es gibt Fotos von ihnen.
Die Staatsanwaltschaft setzt bei ihnen auf den Erfolg durch „normale Fahndungsmittel“, sagt Werner Wolff – also Kontrollen der Polizei oder Meldungen von Ausländer- bzw. Sozialbehörden. Sie würden auffallen, wenn sie sich zum Beispiel anderswo in Deutschland wieder als Asylbewerber registrieren lassen – vorausgesetzt, sie nutzen ihre damaligen Personalien noch einmal.
Prüfung je nach Einzelfall
Auch in einem anderen Fall verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Öffentlichkeitsfahndung. Dabei waren am 22. März zwei Mädchen, darunter eine 16-Jährige aus Ramsbeck, im Zug zwischen Neheim und Arnsberg von einem etwa 20 Jahre alten Mann belästigt worden – er hatte sie an Brust und Gesäß berührt. Der Mann war in Begleitung eines älteren, etwa 40 Jahre alten Mannes. Beide sprachen gebrochen deutsch. Auch von diesem Täter existiert ein Foto, mit dem Handy aufgenommen: Das Bild soll nun, so Oberstaatsanwalt Wolff, bei Kontrollen in Asylbewerber-Unterkünften in der Region genutzt werden.
Wann sich die Staatsanwaltschaft für eine Öffentlichkeitsfahndung entscheide, hängt – so Wolff – „immer vom Einzelfall ab“. Öffentlich gefahndet werden darf auch dann nur auf eine richterliche Anordnung hin. Es müssten stets Fälle „von erheblicher Bedeutung“ sein, zuletzt beispielsweise nach dem Mord in Niedersfeld. Dort war der Täter zuvor in einem Bus gefilmt worden. Der Deutsch-Marokkaner ist inzwischen zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
In dem Fall der Sex-Attacke auf die Frauen in Meschede geht die Staatsanwaltschaft von einer sexuellen Nötigung aus – also, sexuelle Handlungen mit Gewalt an sich dulden zu müssen: „Das Gesamtbild deutet darauf hin.“ Auf eine sexuelle Nötigung steht eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft.
Anhörung zum Gesetz
Auch die Staatsanwaltschaft Arnsberg befürwortet die jetzt von CDU und SPD beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechtes in Deutschland. Sie wurde dazu im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit angehört, Bedenken gegen die Vorschläge aus Berlin habe es nicht gegeben, so Wolff. Der Bund bereitet eine Änderung des Strafgesetzbuches zur „Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vor. Hintergrund: Bislang werden nicht alle strafwürdigen Handlungen auch von bestehenden Straftatbeständen erfasst – etwa, wenn ein Opfer aufgrund der überraschenden Handlungen eines Täters keinen Widerstand leisten kann oder wenn ein Opfer nur aus Furcht von Widerstand absieht.
Bislang sieht der strittige Paragraf 177 im Strafgesetzbuch vor, dass der Täter sein Opfer zu sexuellen Handlungen nötigt: Dabei wendet er Gewalt an, droht sie an oder nutzt eine schutzlose Lage aus.