Arnsberg/Schmallenberg. . Der gemeine Wisent erscheint dem zoologischen Standard-Nachschlagewerk Brehms Tierleben zufolge „mit seinem schweren Kopf und seinem mächtig entwickelten Vorderteil als ein Bild urwüchsiger Kraft“.

  • Entscheidung des Landgerichts Arnsberg
  • Erfolg für Waldbauern
  • Wisent-Verein muss geeignete Maßnahmen ergreifen

Stark muss in diesen Tagen auch der Trägerverein Wisent-Welt Wittgenstein sein. Gestern gab es eine weitere juristische Schlappe in der Auseinandersetzung mit Waldbauern.

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg verurteilte nach Angaben von Gerichtssprecher Daniel Pauland den Trägerverein dazu, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, damit die stämmigen Tiere nicht die „Waldstücke in der Gemarkung Oberkirchen“ betreten und deren Buchenrinden anknabbern.

Drei Waldbauern aus Schmallenberg-Almert hatten geklagt. Für deren Anwalt Dr. Dieter Schulz ist die Entscheidung der Kammer keine Überraschung: „Die beiden Urteile vom Oktober 2015, als zwei Waldbauern geklagt hatten, gingen auch in diese Richtung.“

Dem Juristen zufolge hatte der Trägerverein bei der mündlichen Verhandlung angeführt, dass man zur Lenkung der Wisent-Herde auf das Verfahren der Telemetrie zurückgegriffen habe. Einzelne Tiere wurden dazu mit Sendern ausgestattet: „Damit kann man zwar feststellen, wo sich die Wisente befinden, aber doch nicht deren Weg beeinflussen“, sagt Schulz. „Wisente kennen trotz Telemetrie keine Grenzen.“

Im Moment, so der Eindruck des Rechtsanwalts, scheinen sich die im Wittgensteiner- und Sauerland niedergelassenen Exemplare von Europas größter und schwerster Landsäugetier-Rasse in die Staatswälder am Rothaarkamm zurückgezogen haben.

Termin am Oberlandesgericht

Von einem Rückzug auf juristischer Ebene allerdings kann keine Rede sein. Die beiden Klagen der Sauerländer Waldbauern um Unterlassungsansprüche, die im Oktober des vergangenen Jahres vor dem Landgericht Arnsberg Erfolg hatten, werden am 15. September vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Der Trägerverein Wisent-Welt Wittgenstein hatte die nächste Instanz angerufen. Schulz hofft, dass sich die Richter dort der Meinung der Arnsberger Juristen anschließen.

Um die Frage, ob Schadenersatz für Schäden zu leisten ist, die die Tiere angerichtet haben sollen, geht es am 15. Juni bei einem Verkündungstermin der Berufungskammer des Landgerichts Arnsberg. Weitere Klagen von Waldbauern, so Sprecher Daniel Pauland, liegen dem Gericht derzeit nicht vor.

Der jüngst bekannt gewordene Wisent-Angriff auf eine Wanderin, bei dem eine Wisentkuh die Frau verletzt hatte, spielte beim heutigen Landgerichts-Urteil keine Rolle. Der Vorfall ereignete sich im Übrigen erst nach der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen.

Die Wisente sind vor ihrer Freisetzung mit Sendern ausgestattet worden, die GPS-Daten senden.

So können die Projekt-Verantwortlichen nachvollziehen, wo sich die Tiere am häufigsten aufhalten.

Zuletzt waren sie bis in den Kreis Olpe gezogen.