Berge. . Nach einem tödlichen Unfall auf dem Sauerland-Radring verklagen Hinterbliebene den Landesbetrieb Straßenbau. Vor allem durch ein Gutachten sehen sie Chancen.
Hinterbliebene eines tödlich verunglückten Radfahrers haben den Landesbetrieb Straßenbau auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Sie sind der Auffassung, dass die Behörde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Der 66-jährige Mann war im Juli vergangenen Jahres auf dem Radweg zwischen Wenholthausen und Berge gestorben. Über die Ursache wird vor dem Landgericht gestritten. Der Prozess ist für Juni terminiert.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Bernhard Kraas ist der Fall klar: Demnach ist der 66-Jährige von einem herabstürzenden, morschen Baum erschlagen worden. Es ist früher Nachmittag an jenem Tag, als der Mann aus Berge mit seinem Fahrrad unterwegs ist. Kurz vor seinem Tod überholt er noch eine Gruppe Radfahrer. Dann in Höhe des Abzweigs „Zur Winnschla“ geschieht das Unglück. Der Radfahrer wird bewusstlos und schwer verletzt entdeckt. Er ist unter einem Baum begraben. Trotz aller Rettungsmaßnahmen stirbt der Mann an seinen schweren Kopfverletzungen – obwohl er einen Helm getragen hatte.
Zunächst scheint für alle Seiten unstrittig: Der Radfahrer ist von einem Baum erschlagen worden. Dann, nach einem halben Jahr, melden sich drei Zeugen bei der Polizei: Sie sagen aus, dass der Baum bereits auf der Straße gelegen habe. Sollten sie Recht haben, dann wäre der Radfahrer mit hohem Tempo in das Hindernis gefahren und hätte sich dabei schwer verletzt. „Ausgeschlossen“, sagt dagegen Anwalt Kraas. Er hat das Obduktionsergebnis vorliegen. „Das ist eindeutig“, sagt er. Es sei Abrieb des Baums nachgewiesen worden, zusätzliche seien Rekonstruktionen erstellt worden. Der Mann könne nur von dem herabfallenden Baum getroffen worden sein.
Drei Gutachten
Sollte das Landgericht diese Auffassung teilen, wird es um die entscheidende Frage gehen: Hätte das Unglück verhindert werden können, und ist hier die zuständige Behörde haftbar? Dazu gibt es drei Gutachten, eines des Landesbetriebs Straßenbau, eines der Staatsanwaltschaft und eines des Landgerichts. Tenor der Experten: Der Baum war nicht mehr standsicher, von einem Pilz befallen und an der Wurzel waren zwei Arten instabil zusammengewachsen. „Rein äußerlich“, so Anwalt Kraas, „war die Gefahr nach Angaben von Experten nicht zu erkennen.“
Landesbetrieb bestreitet Vorwürfe
Er wirft dem Landesbetrieb Straßenbau vor, gegen eigene Grundsätze verstoßen zu haben. Die Pflicht zur Baumschau erfordere es, dass jedes Gewächs von allen Seiten genau angeschaut werde, dann wäre der Schaden auch zu erkennen gewesen. Kraas: „Es reicht beispielsweise nicht aus, die Strecke mit einem Fahrzeug abzufahren und auf diese Weise nach instabilen Bäumen zu schauen.“ Der Landesbetrieb Straßenbau weist die Vorwürfe von Beginn an zurück. Die Bäume seien ordentlich geprüft worden, so die Behörde.