Meschede.. Asylbewerber-Familien mit Kindern unter 14 Jahren sollen in NRW grundsätzlich nicht nachts abgeschoben werden. Die Landesregierung erneuert dies in einem Erlass.


Die Ausländerbehörde im Hochsauerlandkreis sieht sich bei der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern durch die Landesregierung behindert. Hintergrund ist eine erneute Anweisung aus Düsseldorf, Asylbewerber-Familien mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich nicht nachts abzuschieben: „Nordrhein-Westfalen handelt beim Vollzug der Ausreisepflicht nicht nur konsequent, sondern auch mit Menschlichkeit“, heißt es in dem Erlass des Landes-Innenministeriums.

Betroffen von dem Erlass sind vor allem Kreise, die eine mehrstündige Fahrzeit zu den Flughäfen in Düsseldorf oder Köln haben, von denen aus das Land vormittags die Rückflüge von Asylbewerbern organisiert. „Der Erlass erschwert die Abschiebung“, so Martin Reuther, Sprecher des Hochsauerlandkreises: Die Ausländerbehörden seien einerseits an die vom Land vorgegebenen Flugzeiten gebunden, andererseits müssten Fahrzeiten berücksichtig werden.

Der Landkreistag NRW als Verband der Kreise spricht von einem „zusätzlichen Vollzugshindernis“, so der Erste Beigeordnete Dr. Marco Kuhn: Die kommunalen Ausländerbehörden, die für eine rasche Rückführung sorgen sollten, würden „ohne Not in eine schwierige Rechtfertigungssituation gebracht“. Die Vorbereitung einer Abschiebung brauche einen längeren Vorlauf, der auch die Nachtzeit umfasse. Der Vorstand des Landkreistages lehnt den Erlass ab. Er mahnt an, dass sichergestellt sein müsse, dass Abschiebungen von Familien, die als „Einheit“ zurück in ihre Heimatländer sollten, auch zwischen 21 und 6 Uhr begonnen werden dürfen.

Geld bei freiwilliger Ausreise

An den Erlass sind alle Ausländerbehörden vor Ort in den Städten und Kreisen gebunden. Vor dem geplanten Termin müssen die Betroffenen „nochmals unmissverständlich“, so der Erlass, auf eine zeitnah bevorstehende Abschiebung hingewiesen werden – ohne den konkreten Abschiebungstermin anzukündigen. Außerdem müssen sie auf die Möglichkeit zu einer freiwilligen Ausreise hingewiesen werden, bei der es dann auch finanzielle Hilfe gebe. „Im Einzelfall“ erlaubt der Erlass eine Ausnahme, dann müssten aber Gründe für die nächtliche Abschiebung „aktenkundig“ gemacht werden.

„Es ist wichtig, dass wir bei der Durchsetzung der Ausreisepflichten nicht nur konsequent, sondern auch mit Menschlichkeit vorgehen“, sagt Oliver Moritz aus der Pressestelle des Ministeriums: Die mit der Zwangsmaßnahme verbundenen besonderen Belastungen gelte es aus humanitären Gesichtspunkten gerade im Interesse dieser Kinder nach Möglichkeit zu vermeiden.


117 abgelehnte Asylbewerber sind im letzten Jahr aus dem Hochsauerlandkreis abgeschoben worden. Bevor es zu einer Abschiebung kommt, wird auch den Familien im HSK mehrfach eine freiwillige Ausreise angeboten. Im letzten Jahr sind auf diesem Weg 190 Personen mit finanzieller Förderung ausgereist.