Meschede. . Das Verwaltungsgericht hat einen Beschluss zur Sanierung der Hünenburgstraße gefasst. Für die Anwohner im unteren Teil hat diese Entscheidung unerwartete Folgen.

Jetzt drohen allen Anwohner der Hünenburgstraße hohe Kosten: Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Straßenbaubeiträge der Stadt Meschede abgewiesen. Er hatte erreichen wollen, dass die Betroffenen der oberen Hünenburgstraße weniger bezahlen sollen – stattdessen müssen jetzt auch jene in der unteren Hünenburgstraße tiefer in die Geldbörse greifen, sollte die Entscheidung rechtskräftig werden.

Aufwändiges Bauprojekt

Die Sanierung der Hünenburgstraße war eine der aufwendigsten Baumaßnahmen der letzten Zeit: Die beiden Teile haben einen Höhenunterschied von bis zu vier Metern, die Böschung musste abgetragen und mit Matten aus Schotter wieder aufgefüllt werden. Leitplanken und Straßenlaternen mussten zum Teil erneuert werden. Das Projekt kostete etwa 1,5 Millionen Euro.

Kosten von bis zu 25 000 Euro

Nach dem Gesetz müssen sich die Eigentümer von Grundstücken an der Sanierung ihrer Straße beteiligen. Bis zu 25 000 Euro müssten die Betroffenen aufbringen, rechnete der Siedlerbund aus. Die Folge war ein Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg. Die Klage richtete sich insbesondere gegen die Argumentation der Stadt Meschede.

Sie hatte die Hünenburgstraße zweigeteilt. Der obere Teil sei eine reine Anliegerstraße – deshalb müssten die Eigentümer dort 50 Prozent bezahlen. Der untere Teil sei hingegen eine Haupterschließungsstraße mit Durchgangsverkehr – deshalb seien dort nur 30 Prozent fällig. Die Argumentation des Klägers: Die Hünenburgstraße sei eine einzige Maßnahme, also 30 Prozent für alle.

50 Prozent für alle

Die Auffassung des Gerichts ist ein bitterer Sieg für den Kläger: In der Tat sei die Hünenburgstraße nicht getrennt zu betrachten, betonte das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt in seinem Beschluss. Allerdings entschied die zuständige 7. Kammer, dass es sich aus ihrer Sicht durchgehend um eine Anliegerstraße handele. Das bedeutet: 50 Prozent für alle.

Die dicke Rechnung kommt ohnehin noch: Bislang hatte die Stadt Meschede von den Anliegern der oberen Hünenburgstraße anhand voraussichtlicher Kosten eine Vorausleistung von etwa 4,28 Euro je Quadratmeter verlangt. Bei Vergleichsberechnungen kommt das Verwaltungsgericht allerdings für die obere und untere Hünenburgstraße als Anliegerstraße auf einen abschließenden Beitragssatz von etwa 25,33 Euro pro Quadratmeter. Selbst wenn – entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts – eine gemeinsame Veranlagung als Haupterschließungsstraße vorgenommen würde, dann ergäbe sich immer noch ein Beitragssatz von voraussichtlich 15,54 Euro.