Meschede.

Die Stadtverwaltung rückt von ihren umstrittenen Plänen für eine Abräumgebühr von Grabsteinen ab. Ab 2013 hatte sie ursprünglich eine Art Pfand erheben wollen - das hätte Beerdigungen teurer gemacht, Steinmetz Elmar Parensen aus Meschede fürchtete sogar um seine Existenz.

Die Argumentation der Stadt: Jedes Jahr müssen Grabsteine entsorgt werden und es sind keine Angehörigen mehr auffindbar, die dafür die Kosten übernehmen. Aus diesem Grund sollte direkt vor der Beerdigung eine Summe hinterlegt werden - für den Fall der Fälle.

Steinmetz Elmar Parensen hingegen argumentierte so: „Wenn ich den Leuten fairerweise erkläre, mein Stein kostet 600 Euro, aber dann kommen noch mal 330 bis 470 Euro Kosten für die Genehmigung und die Beseitigung des Grabmals hinzu, dann verzichten viele gleich ganz auf einen Stein.“ Auch der Bund der Steuerzahler sprang ihm bei: „Wenn Handwerker weniger Aufträge haben und dadurch weniger Steuern zahlen können, schadet die Kommune sich selbst.“

Nach Protesten ausgesetzt

Aufgrund der Proteste setzte die Stadtverwaltung die Gebühr bis heute aus. Trotzdem hielt sie in ihrer Argumentation lange Zeit daran fest. Noch im Dezember 2013 erklärte Fachbereichsleiter Heinz Hiegemann: Die Erhebung einer solchen Gebühr werde „generell als richtig und zeitgemäß anerkannt“. Und weiter: „Einen generellen Verzicht auf eine separate Gebühr wird es zunächst nicht geben.“

Jetzt folgt die Kehrtwende: Die Stadt Meschede muss einräumen, dass es keine rechtliche Grundlage für die Erhebung dieser Sondergebühr gibt. Sie orientiert sich jetzt an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Darin kommt das Pfand für den Grabstein nicht vor. Stattdessen sollen die Angehörigen verpflichtet werden, die Grabstelle nach Ablauf der Nutzungszeit selbst abzuräumen, es entfällt auch der geplante Zwang dafür Fachbetriebe beauftragen zu müssen.

Hiegemann hält die Gebühr, auch wenn sie fallengelassen wird, weiterhin für richtig: „Nach Jahrzehnten fühlt sich oft niemand mehr zuständig“, wenn Grabstellen zurückgegeben würden. Es fielen bei der Friedhofsverwaltung immer höhere Kosten für das Abräumen an - nach seinen Angaben 10- bis 20 000 jährlich. Die Folge: Diese Summe wird nun weiterhin auf alle Nutzungsberechtigten umgelegt.