Meschede. . Anfangs flickt die Kommune die Straßen noch, doch irgendwann ist die Grundsanierung fällig. Für die Anwohner wird dann teuer.
Auf die Eigentümer von Grundstücken rollt in den nächsten Jahren eine Kostenlawine zu. Eine Vielzahl von Straßen im Stadtgebiet ist marode und muss saniert werden. In Nordrhein-Westfalen werden die Kommunen dazu gezwungen, den Anliegern dabei tief in die Geldbörse zu greifen. Die Beträge sind hoch - und im Extremfall fünfstellig.
Alle Fahrbahnen erfasst
Um bei den Sanierungen systematischer vorzugehen, hat die Stadt Meschede jetzt ein Straßensanierungskonzept beschlossen. Sie erfasst alle Fahrbahnen in einem Computersystem und teilt sie in Zustandsklassen ein. Die Stadtverwaltung sieht so genau, wo sie in naher Zukunft die komplette Straße aufreißen muss und wo Schäden mit nur kleineren Maßnahmen behoben werden können. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie können sich frühzeitig darüber informieren, wie kaputt die Straße vor ihrer eigenen Haustür ist und gegebenenfalls Rücklagen für die Grundsanierung bilden.
Noch sind nicht alle Daten öffentlich, doch geplant ist, die Angaben ins Internet zu stellen. Nur die Schadensklasse 5 ist bereits vorgestellt worden (siehe Text unten) - das ist jene, bei der eine Reparatur nicht mehr lohnt. „Am Ende trifft es jeden und am Ende geht es um viel Geld“, sagte Bürgermeister Ulli Hess. „So bitter es ist: Wir haben auch keinen politischen Spielraum, es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung.“ 70 Prozent der Kosten müssen die Eigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) bei Anliegerstraßen zahlen, 55 Prozent bei Hauptgeschäftsstraßen, 50 Prozent bei Haupterschließungsstraßen und 25 Prozent bei Hauptverkehrsstraßen. Das Land NRW hatte Meschede - wie andere klamme Kommunen - erst kürzlich noch dazu gedrängt, diese Anteile zu erhöhen.
Mit der reinen Fahrbahn ist es für die Eigentümer nicht erledigt: Sie werden auch anteilig in die Pflicht genommen für einen möglichen Radweg einschließlich Sicherheitsstreifen, Parkstreifen, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung und Teile der Grünanlagen. Dabei gelten zwei Faustregeln: Erstens: Kann die Stadt die Fahrbahn noch flicken und muss sie sehr aufwändig reparieren oder grundsanieren, dann liegen die Kosten bei ihr, die Eigentümer werden nicht zur Kasse gebeten. Zweitens: Wenn Abgaben fällig werden, dann gilt vereinfach gesagt: Je größer das Grundstück, desto höher die Belastung für die Eigentümer. Die Breite und bis zu einem gewissen Maß die Tiefe spielen hier eine Rolle. Mieter sind nicht betroffen, nur Eigentümer.
„Was so eine Maßnahme bedeuten kann“, so räumte Bürgermeister Uli Hess jetzt ein, „konnte man leider am Beispiel der Rietbüsche in Olpe sehen“: Dort kommen fünfstellige Beträge auf einige Anlieger zu, alle ihre Proteste nützen nichts. Auch an der Hünenburgstraße, wo eine aufwändige Sanierung angestanden hatte, hatten die Wellen hochgeschlagen, dort waren ebenfalls fünfstellige Beträge in Rechnung gestellt worden.
Momentan befinden sich die Anwohner immer noch im Rechtsstreit mit der Stadt.
Meist vierstellige Summen
Zwar seien die vielen Maßnahmen nicht miteinander vergleichbar, betonte Jörg Fröhling, Pressesprecher der Stadt Meschede, aber „im Regelfall beträgt die Belastung für einzelne Anlieger eine Summe im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich.“ Bei Härtefällen werde auch eine Stundung angeboten. „Zudem gilt, dass immer nur das umgesetzt werden soll, was am unteren Level dessen ist, was die Stadt Meschede als Straßenbaulastträgerin aus baufachlicher Sicht vertreten kann“, so Fröhling, „zum einen, um die Bürger nicht unnötig zu belasten, zum anderen auch, um den städtischen Eigenanteil gering zu halten.“