Meschede/Grimlinghausen. . Was sich am Dienstagabend beim Kutschenunfall abgespielt, ist weiter unklar. Die Polizei hat noch keine Hinweise auf einen Fahrer, der das Gespann gefährlich überholt haben könnte.
Nach dem tragischen Kutschenunfall in Grimlinghausen, bei dem am Dienstagabend eine 40-jährige Frau lebensgefährlich verletzt worden ist, gibt es noch keine Hinweise auf einen Autofahrer, der das Gespann gefährlich überholt haben könnte. Wie Bianca Scheer, Pressesprecherin der Polizei in Meschede, gestern auf Nachfrage mitteilte, ist der Gesundheitszustand der Frau unverändert dramatisch.
Was genau sich am Dienstagabend gegen 18 Uhr auf der Straße zwischen Grimlinghausen und Nuttlar abgespielt hat, bleibt also nach wie vor ein Rätsel. Heinz Kußmann ist erfahrener Pferdezüchter und Ausbilder in Olsberg. 40 Jahre lang hat er Touristen mit seinen Pferden und Planwagen durch die Region kutschiert - ohne nennenswerte Unfälle.
Ungeduld vieler Autofahrer bekannt
Auch ihm ist die 40-Jährige mit ihrer Kutsche oft begegnet. Sowohl ihre Pferde, wie auch die Frau selbst hätten im Straßenverkehr einen erfahrenen Eindruck auf ihn gemacht. Kußmann kann sich nicht vorstellen, dass es nur ein hupendes Auto oder ein schimpfender Autofahrer war, der die Pferde dermaßen aus der Ruhe gebracht hat, dass sie durchgingen.
Er gehe vielmehr davon aus, dass ein Wagen so eng an den Tieren vorbeigefahren ist, dass er sie möglicherweise abgedrängt oder gar berührt hat. Kußmann kennt die Ungeduld vieler Autofahrer nur zu gut. Auch er habe in all den Jahren viele schlechte Erfahrungen gemacht. „Zuletzt ist es immer schlimmer geworden“, sagt er. Es werde immer weniger Rücksicht genommen, so Kußmann.
„Kutschfahrer sind Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch"
So langsam Planwagen und Kutschen mit vorgespannten Pferden auch sein mögen - verboten ist es nicht, mit ihnen über Landes- und Bundesstraßen zu zockeln. Gerade die 40-Jährige hatte damit in der Gemeinde Bestwig den Unmut vieler Autofahrer auf sich gezogen.
Bianca Scheer von der Mescheder Polizei stellt klar: „Auch ein Trecker oder ein langsamer Fahrradfahrer können ein Verkehrshindernis darstellen.“ So lange sich ein Kutscher an die Straßenverkehrsordnung halte, sei es ihm erlaubt, mit seinem Gespann öffentliche Straßen zu nutzen - ganz gleich in welcher Geschwindigkeit.
Ähnlich formuliert es auch Martin Reuther als Pressesprecher des Hochsauerlandkreises: „Kutschfahrer sind Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch“, sagt er. Pferde an einer Kutsche seien gemäß Straßenverkehrsordnung legitime Verkehrsmittel. Sie gelten als Fahrzeuge und unterliegen der Straßenverkehrsordnung, betont Reuther und erinnert in diesem Zusammenhang an Paragraf 1: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Das Gespannfahren, so betont Reuther, sei auf Rad- oder Fußwegen gar verboten.