Beringhausen. . Das Foto zeigt einen Empfangsbereich in einer verwüsteten, leerstehenden Klinik. Es ist nicht in Beringhausen entstanden - es gibt noch eine Geisterklinik.
Bisher galt das Problem mit den Patientenakten in der leerstehenden Veramed-Klinik als besonders spezieller Fall. Jetzt hat die Geisterklinik ein Geschwisterchen bekommen: Im hessischen Neukirchen ist ein privates Reha-Zentrum in Konkurs geraten. Auch hier lagen Papiere verstreut in den Gängen - und niemand fühlte sich dafür zuständig.
Ende 2010 war das Reha-Centrum Urbachtal aufgrund einer Insolvenz geschlossen worden. Wie in Beringhausen kümmerte sich niemand um Inventar und Akten. Zurück blieben Personalunterlagen, Blutproben mit namentlichen Patientenaufklebern und Röntgenbilder.
Akte von gestorbenem Sohn
Nach Berichten der Hessische/Niedersächsischen Allgemeine (HNA) über eine Familie, deren Sohn in der Klinik gestorben war und dessen Akte offen zugänglich in einem Zimmer herumlag, schaltete sich 2014 der hessische Datenschutzbeauftragte ein. Der örtliche Bauhof sicherte die Unterlagen provisorisch in einem verschlossenen Raum - seitdem weiß niemand, wie es weitergeht. Tragisch am Rande: Die Akte des verstorbenen Sohnes ist bis heute verschwunden.
Die Geisterklinik von Neukirchen, sie könnte dazu beitragen, dass auch das Problem der Veramed-Klinik in Beringhausen gelöst wird. Dort hatte Landrat Dr. Karl Schneider auf eigene Kosten nach mehreren Einbrüchen die zurückgelassenen Patientenakten wegbringen und sichern lassen. Die Kosten in Höhe von 12 000 Euro möchte er vom Land NRW erstattet haben (wir berichteten).
Vorstoß auf Bundesebene?
Dort wird das Schreiben momentan geprüft, eine Antwort steht noch aus. Zusätzlich strebt das NRW-Gesundheitsministerium eine Regelung auf Bundesebene für solche Fälle an, wie Minister Guntram Schneider jetzt auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Kerkhoff berichtete. Bisher habe die überwiegende Anzahl der Bundesländer jedoch keinen Bedarf gesehen; NRW hoffe nun auf Unterstützung aus Hessen. Eine eigene Regelung lehnt das Ministerium ab.