Vogelstangen werden im Hochsauerlandkreis alle vier Jahre kontrolliert.

Seit dem 1. Januar 2015 darf diese Überprüfung nur noch ein öffentlich bestellter und vereidigter oder ein amtlich anerkannter Schießstandsachverständiger vornehmen.

Waffenrechtliche Erlaubnisbehörde ist der Hochsauerlandkreis, Abteilung Waffenrecht.

Dazu beauftragen die Vereine einen Schießstandsachverständigen, der ein Gutachten erstellt. Dieses schickt er an die Behörde. Der Hochsauerlandkreis gibt dann je nach Inhalt die Genehmigung für die Schießanlage.

Im Hochsauerlandkreis begleiten seit einiger Zeit Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde den Sachverständigen. Sie sind dann in der Lage, kleinere Mängel, die angemahnt und beseitigt wurden, selbst für eine Freigabe zu begutachten.