Eslohe. . Wegen schweren sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht Arnsberg gestern einen 49 Jahre alten gebürtigen Esloher zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Mann, der inzwischen in Niedersachsen lebt, hatte sich zwischen Sommer 1999 und Februar 2007 mehrfach an seiner heute 22 Jahre alten Tochter vergangen. Die junge Frau leidet nach all den Jahren immer noch unter dem Geschehen.
Verfahrensfehler
Der gebürtige Esloher war bereits im März 2014 vom Landgericht zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof allerdings wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Er verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Arnsberg. Und die sprach gestern das Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht Fällen.
Während der Mann im ersten Prozess vehement bestritt, die Taten begangen zu haben, schwieg er diesmal an sämtlichen Verhandlungstagen. Sein Verteidiger forderte gestern erneut einen Freispruch.
Die Tochter selbst verfolgte den gestrigen Prozesstag nicht. Sie war nur an jenem Verhandlungstag anwesend, an dem sie die Geschehnisse von damals schildern musste. An ihren Aussagen hatte das Gericht auch diesmal keine Zweifel.
Anzahl der Taten
Dass die erneute Freiheitsstrafe um sechs Monate geringer ausfällt als im vergangenen Jahr, hängt mit der Anzahl der Taten zusammen, die am Ende zur Verurteilung standen. Von den insgesamt 14 angeklagten Vergehen, fiel nach Ansicht des Gerichts eines nicht ins Gewicht. Verurteilt wurde der Mann gestern also wegen 13 Taten. Im Urteil aus dem Jahr 2014 spielten sämtlliche 14 Taten eine Rolle.
Untersuchungshaft
Weil der Mann zum Prozessauftakt Anfang März nicht erschienen war, sitzt er seitdem in Untersuchungshaft. Angesichts der gestrigen Verurteilung wurde der Haftbefehl aufrecht erhalten, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.