Bestwig. . Ein Unternehmen aus Bestwig will den Kaufpreis für einen Luxuswagen erstattet haben. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Arnsberg wird geprüft, ob der Porsche tatsächlich Mängel hatte.

Die Entscheidung ist vertagt worden, Kläger und Beklagte konnten sich am Donnerstag vor dem Landgericht Arnsberg nicht über die Zukunft eines Luxusautos einigen. Ein Unternehmen aus Bestwig versucht, den Kauf eines Porsche wegen angeblicher Mängel rückgängig zu machen und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Rund 100 000 Euro sind für den Kauf bezahlt worden.

Angeblich in Teilen defekt

„Die Parteien konnten sich nicht auf eine gütliche Einigung verständigen“, so ein Gerichtssprecher. Jetzt wird ein Sachverständiger eingeschaltet, der ein Gutachten anfertigen muss. Bis zur Klärung des Falles werden deshalb noch einige Monate vergehen.

In dem Zivilverfahren der Zweiten Zivilkammer geht es um das neueste Porsche-Modell aus der Reihe „Macan“, das seit 2014 auf dem Markt ist. Nach dem Kauf des Fahrzeugs beim Porsche-Zentrum in Soest wollte das Bestwiger Unternehmen den Luxuswagen zurückgeben, weil er in Teilen defekt sei. Das Autohaus hatte zunächst, wie üblich bei solchen Problemen in der Branche, versucht, die Fehler zu beseitigen.

Viele Elektronik-Fragen

Der Sachverständige, der jetzt die Mängel-Frage untersuchen soll, muss hoch spezialisiert sein. Denn die Beschwerden betreffen viele Fragen der Elektronik: So seien die Freisprechfunktion des „Macan“, seine Sitzmemory-Funktion und die Parktronik-Sensoren defekt. Außerdem weise das Auto störende Windgeräusche und ein „Ruckeln“ beim Einsatz des Abstandsregel-Tempomats auf. Das beklagte Porsche-Zentrum dagegen ist der Ansicht, das Fahrzeug sei mängelfrei. Teilweise sei auch der Käufer selber schuld: So liege nach Einschätzung des Autohauses die angeblich fehlerhafte Bluetooth-Verbindung am Handy des Käufers.

Der typische Fahrer eines Kleinwagens mag über die Probleme des Luxuswagens vielleicht nur lächeln. Für das beklagte Autohaus allerdings steht viel auf dem Spiel: Denn der Gerichtssprecher betont, dass bei einem Fahrzeug dieser Luxus-Preisklasse auch schon so genannte „Komfortmängel“ eine Rückgabe eines ganzen Fahrzeugs rechtfertigen könnten. Das Landgericht hat inzwischen häufiger mit derartigen Problemen zu tun – seitdem Autos zunehmend hochtechnisierter und mit immer mehr Elektronik ausgestattet worden sind.