Andreasberg. . Das Verfahren zum Bau des Ferienwohnparks in Andreasberg stockt. Wider Erwarten steht das Vorhaben nicht auf der Tagesordnung der Regionalratssitzung am heutigen Mittwoch.

Zuletzt lagen die Pläne für das Großprojekt bei der Staatskanzlei in Düsseldorf. Sie sollte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Landesplanung überprüfen. Konkret geht es dabei um drei Kernfragen, die am Ende für das Vorhaben entscheidend sein könnten. Nach Informationen unserer Zeitung steht im Vorfeld des weiteren Verfahrens noch eine Abstimmung zwischen Bezirksregierung und Staatskanzlei aus.

Derweil hat ein Landschaftsarchitekturbüro aus Bremen im Auftrag der niederländischen Projektentwickler NedVastgoed einen so genannten Masterplan erarbeitet - also eine Detailplanung, in der es um die städtebauliche Umsetzung geht. „Dieses Konzept und die Vorstellungen des Landesplanung lassen sich aus Sicht der Bezirksregierung vereinbaren“, betont Reiner Kestermann als zuständiger Dezernent. Das aber ändere nichts an der Tatsache, dass nach wie vor drei Kernfragen im Raum stehen, zu denen sich die Staatskanzlei äußern müsse.

200 Gebäude auf 22 Hektar

Vorstellung der Projektentwickler war es zu Beginn des Verfahrens, auf einer Fläche von 40 Hektar 300 Häuser bei Andreasberg zu bauen. Die aktuellen Planungen sehen 200 Gebäude vor. Von den insgesamt 40 Hektar dürfen nur 22 Hektar bebaut werden. Die restlichen 18 Hektar müssen begrünt werden - unter anderem durch einen Waldsaum, der das Gelände umgeben soll.

Bestwigs Bürgermeister Ralf Péus hofft nun, dass sich der Regionalrat in seiner Frühjahrssitzung 2015 mit dem Projekt befasst und es endlich weiter vorangeht. Noch im Juli war man in Bestwig davon ausgegangen, dass es in der Regionalratssitzung am heutigen Mittwoch zu einem Erarbeitungsbeschluss kommen könnte, damit endlich das Regionalplan-Änderungsverfahren beginnen kann.

In der Vergangenheit hatte sich auch die IHK zu dem Vorhaben geäußert. Denn: Die Landesregierung koppelt im Entwurf ihres Landesentwicklungsplans große Freizeiteinrichtungen an Siedlungsschwerpunkte. Die IHK wirbt dafür, Ausnahmen zuzulassen, weil nur wenige Orte im Ruhrtal abseits der Hauptverkehrsachse, die vorgegebenen Kriterien erfüllen und so der Tourismus erschwert werde.