Menden. Berufspolitiker bekommen Diäten. Ehrenamtliche Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen. Im Falle des Mendener Rates sind diese Summen teilweise vierstellig.

Wenn der neu gewählte Mendener Stadtrat in der kommenden Woche erstmals zusammentritt, gelten die Entschädigungsregeln auch für die neuen Ratsmitglieder. Wir stellen die wichtigsten Regelungen und Rechenformeln in der neuen Fassung des NRW-Innenministeriums vor:

Jedem Ratsmitglied steht eine monatliche Aufwandsentschädigung zu. Sie beträgt 342 Euro (alter Satz: 336 Euro).

Zusätzlich können Ratsmitglieder für Sitzungen einen Verdienstausfall oder eine „Hausfrauenpauschale” geltend machen in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde, bei entsprechendem Nachweis auch einen Verdienstausfall von maximal 15 Euro/Stunde. Auch für die Kinderbetreuung gilt der Stundensatz 7,50 Euro.

Neben den Ratsmitgliedern können die im Rat vertretenen Parteien auch sachkundige Bürger in die Fachausschüsse entsenden. Diesen sachkundigen Bürgern stehen keine Aufwandsentschädigungen zu. Sie erhalten jedoch 26,50 Euro Sitzungsgeld pro Stunde — egal, ob es sich um eine Ausschusssitzung oder um eine Fraktionssitzung handelt.

Fraktionschefs bekommen mehr

Ratsmitglieder mit bedeutenden Zusatzämtern erhalten weitere Aufwandsentschädigungen. Diese sind:

Die Vorsitzenden von Fraktionen mit zehn oder mehr Mitgliedern erhalten zusätzlich zur normalen Aufwandsentschädigung von 342 Euro noch einmal den dreifachen Satz, also 1026 Euro. Stellvertretende Vorsitzende dieser „großen” Fraktionen bekommen zusätzlich den „einfachen” Satz.

Vorsitzende von Fraktionen mit weniger als 10 Mitgliedern erhalten zusätzlich zur normalen Aufwandsentschädigung deren zweifachen Satz, also 684 Euro.

Stellvertretende Bürgermeister

Der 1. Stellvertretende Bürgermeister oder die 1. Stellvertretende Bürgermeisterin erhalten zusätzlich zur Ratspauschale deren dreifachen Satz von 1026 Euro — analog zur Regelung der „großen” Fraktionsvorsitzenden. Die weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 513 Euro.

Ist ein Ratsmitglied gleichzeitig im Fraktionsvorstand und als Stellvertreter des Bürgermeisters tätig, werden nicht für beide Ämter Aufwandsentschädigungen gezahlt, sondern nur der jeweils höhere Satz.

Sockelbetrag 51 Euro

Den Fraktionen als Ganzes steht eine Monatspauschale für ihre Arbeit zu. Für jedes Mitglied gibt es 30 Euro. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 51 Euro.

Aufgrund dieser Rechenformeln muss die Stadtkasse den einzelnen Fraktionen und Ratsmitgliedern höchst unterschiedliche Summen überweisen. Die CDU als größte Fraktion erhält 681 Euro pro Monat, ihr Vorsitzender Martin Wächter kommt auf 1368 Euro zuzüglich Verdienstausfall. UWG-Einzelkämpfer Norman Böhme sowie Kurt Käseberg hingegen bilden mit je 81 Euro Fraktionsgeld und 342 Euro Aufwandsentschädigung im Monat die Schlusslichter.