Menden.. Dass bei dieser Schießaktion nicht auch Menschen verletzt worden sind, ist wohl „reines Glück“, bemerkte Richter Hennemann. Im Januar hatten ein 18-Jähriger und ein 16-Jähriger mit einer Luftdruckpistole aus dem Fenster einer Wohnung auf Busse geschossen. Sie müssen nun je 100 Sozialstunden leisten.

Die erbsengroßen Stahlkugeln durchschlugen das Seitenfenster eines Busses sowie das Blech eines anderen. „Diese Dinge kann man ersetzen, Menschenleben nicht“, sagte Richter Hennemann zu den beiden jungen Mendenern. Sie müssen nun je 100 Sozialstunden leisten.

Beide junge Männer hatten keinen einfachen Start ins Leben. Der heute 18-Jährige ist in einer Familie aufgewachsen, in der sein Alltag von existenziellen Nöten geprägt gewesen sei: So sei es fraglich gewesen, ob die nächste Mahlzeit gesichert sei, berichtet der Jugendgerichtshelfer.

Als Kind kam der Mendener in eine Pflegefamilie, besuchte eine Förderschule und ist nach dem Abschluss auf der Suche nach einer beruflichen Perspektive. Die Kindheit des heute 16-Jährigen verlief ebenfalls schwierig, mit wechselnden, teils gewalttätigen Stiefvätern. Beide jungen Männer sind bislang nicht durch größere Straftaten aufgefallen.

An jenem Januarnachmittag hockten sie in der Wohnung in der Innenstadt und spielten mit einer Luftdruckpistole herum. „Ich habe sie in der Innenstadt für 20 Euro gekauft“, sagte der 16-Jährige. Zunächst zielten die beiden jungen Männer auf Pfandflaschen. Dann suchten sie ein neues Ziel, öffneten das Fenster zur Straße hinaus und schossen nach draußen. „Wir haben nicht darüber nachgedacht“, sagte der 18-Jährige.

Scheibe und Seitenwand getroffen

Er traf mit der Munition die Scheibe des Busses, gab die Pistole an seinen Freund, dessen Stahlkugel landete dann in einem Blech des zweiten Busses. „Sie hätten einen Menschen treffen können, jemand hätte durch Glassplitter verletzt werden können, der Busfahrer hätte die Spur verlieren und dabei Menschen verletzen können“, machte Richter Hennemann den beiden jungen Männern deutlich, dass ihre Schießaktion auch viel schwerwiegendere Folgen hätte haben können.

Beide jungen Männer sind in ihrer Entwicklung verzögert, deshalb setzte Richter Hennemann Jugendstrafrecht an. „Es spricht viel dafür, dass dies ein einmaliges Delikt war“, sagte Richter Hennemann. „Bei der erheblichen Anzahl der Sozialstunden können Sie darüber nachdenken, was durch Ihr Tun hätte passieren können.“