Menden. .

Eine Bußgeld-Androhung in Höhe von 380 Euro erhielt die AfD von der Stadt Menden, weil sie unzulässigerweise ihre Wahlplakate auch an Masten von Verkehrsschildern und Ampelanlagen im Stadtgebiet gehängt hatte.

Darin erkannte die Ordnungsbehörde eine verbotene Ablenkung der Fahrer und Fußgänger von den Verkehrszeichen oder die Verdeckung von Sichtbereichen, zum Teil waren die Plakate wegen ihrer unfachmännischen Befestigung sogar vor die Leuchten der Ampeln gerutscht, was im Zweifel hochgefährlich werden könnte, wie Fachbereichsleiter Manfred Bardtke gestern auf Anfrage erklärte. Ob sich die Bußgeld-Androhung realisiere, hänge vom Verhalten der Verantwortlichen ab, die aufgefordert worden seien, die gefährlichen Stellen binnen Tagesfrist zu entschärfen. Wie berichtet, hatte die Anti-Euro-Partei zum Ausgang des Wahlkampfes im Stadtgebiet noch einmal flächig plakatiert.

„Ein Anruf hätte genügt“

Nach der Ordnungsverfügung der Stadt habe man die eigene Wahlwerbung auch keineswegs nur abgenommen, sagte Sebastian Schulze, Sprecher des Kreisverbandes. „Wir haben sogar noch einiges mehr aufgehängt.“ Wozu Bardtke am Abend erklärte, dass er den Außendienst auf weitere zu lose angebrachte Plakate hingewiesen habe, die sich ihrerseits selbstständig machen und zur Gefahr werden könnten.

Schulze räumte ein, dass junge Mitglieder der Partei „ein Zeichen setzen“ wollten und dabei „vielleicht etwas übermotiviert“ zu Werke gegangen seien. Allerdings seien in Menden wie überall in Deutschland AfD-Plakate zuvor abgerissen worden, wofür Schulze „Linksradikale“ ebenso verantwortlich macht wie „die Altparteien, die uns permanent in die rechte Ecke stellen“. Zur Veranstaltung von Hans Olaf Henkel in Menden habe die Polizei anrücken müssen, weil es Internet-Aufrufe der „autonomen Szene“ gegeben habe, die Kosten müsse der Steuerzahler tragen. Und: „Um die Ampelplakate binnen fünf Minuten abzuhängen, hätte ein kurzer Anruf von der Stadt genügt.“