Menden. .
Die Stadtverwaltung hat eigenen Angaben zufolge bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Wahlfälschung bei den Unterstützungslisten für die USF „keinen Spielraum“ gehabt. Der Leiter des Wahlbüros, Alfred Schmidt, verteidigte gestern im Wahlausschuss das Geschehen und verwies auf einen Erlass des Landesinnenministers aus vergangenem Februar. Demnach solle eine Stadt bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fälschung auch dann Strafanzeige erstatten, wenn nicht zweifelsfrei von einer Fälschung ausgegangen werden kann.
Schmidt zufolge waren bei der Prüfung der Wahlvorschläge der USF drei Listen mit Unterstützungsunterschriften aufgefallen. Alle drei Blätter seien auf den 1. Dezember 2012 datiert gewesen. Die weitere Kontrolle dieser Formblätter habe dann ergeben, dass bei zwei Unterzeichnern die Unterschriften erheblich von denen im Mendener Passregister abwichen. Daraufhin habe die Verwaltung Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen. Diese wiederum ließ sich alle betreffenden Unterlagen zuschicken und forderte die Verwaltung auf, selber nichts Weiteres zu unternehmen. Schmidt betonte, dass die Aussage falsch sei, die Stadt habe Anzeige gegen die USF erstattet. Die Staatsanwaltschaft sei nur um „Überprüfung und Ermittlung“ gebeten worden.
„Es ging hier nicht um kleinere Fehler beim Ausfüllen der Listen“, betonte Alfred Schmidt. Diese Fehler seien der USF auch mitgeteilt worden, damit sie korrigiert werden konnten. Vielmehr sei es um einen möglichen Straftatbestand gegangen.
Im Wahlausschuss war die Angelegenheit nach dieser Erklärung Alfred Schmidts kein Thema mehr. Das Gremium gab den Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 25. Mai (WP berichtete) seinen formellen Segen.