Menden. . Es war eine spektakuläre Verfolgungsjagd mit Polizeihubschrauber-Einsatz, die Menden am 20. Juli 2013 in Atem gehalten hat. Ein 33-jähriger Tankbetrüger stand am Montag vor dem Mendener Amtsgericht und wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Der Mann auf der Anklagebank, der keine Arbeit hat und obdachlos ist, gab die Tat vor Gericht zu. Er hatte zunächst gestohlene Kennzeichen an ein Auto geschraubt. Gemeinsam mit einem Kollegen habe er dann an einer Tankstelle an der Werler Straße getankt und beide seien dann, ohne zu bezahlen, weggefahren. Die Fahndung begann, der Wagen der Tankbetrüger fiel kurz vor Wickede auf, ein Polizeiwagen nahm dann die Verfolgung auf.

Fünfminütiges Polizei-Video

Ein knapp fünfminütiges Video aus dem Polizeiwagen zeigt, wie lebensgefährlich die Flucht an jenem Samstagvormittag ist: Der blaue Golf rast zunächst nach Wickede, dreht und fährt mit hoher Geschwindigkeit zurück. Dabei überholt er mehrere Fahrzeuge rücksichtslos, fährt über rote Ampeln – auch durch die der einspurigen Baustelle auf der B7. Einmal kann er einem entgegen kommenden Auto nur ganz knapp ausweichen, er touchiert den Wagen. „Das hätte auch ganz anders enden können“, sagte Richter Martin Jung. „Sie haben das Leben Unbeteiligter gefährdet.“

Die Fahrt der beiden Männer endete schließlich zwischen Walramstraße und Südwall. Dort rammten sie ein Auto und flohen zu Fuß weiter. Bislang ist gegen den zweiten Mann noch keine Anklage erhoben worden.

Der 33-jährige Angeklagte ist in Deutschland, wo er seit 2010 lebt, nicht vorbestraft. Ob er in seiner alten Heimat Polen Straftaten begangen hat, dazu wollte er keine Angaben machen. Der Mann ohne festen Wohnsitz ist Ersttäter und hat ein Geständnis abgelegt. Das Gericht hätte seine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen können. In einem Brief hat der Mann, der seit sechs Wochen in Untersuchungshaft sitzt, schon vor der Verhandlung angekündigt, dass er im Gefängnis bleiben wolle. Das bekräftigte er auch noch einmal im Gerichtssaal: „Wenn ich rauskäme, dann wäre ich sofort auf der Straße“, sagte er und gab auf Nachfrage an, dass er dann weitere Straftaten begehen würde. Amtsgerichtsdirektor Martin Jung setzte die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung aus: „Eine drohende Haftstrafe hat keine Warnwirkung“, begründete Richter Jung das Urteil. „Hier gilt die zeitweilige Sicherungsfunktion vor der Allgemeinheit.“

Urteil lächelnd aufgenommen

Das nahm der 33-Jährige gestern mit einem Lächeln zur Kenntnis. Einige Fragen bleiben jedoch auch nach Ende der Verhandlung offen: Warum sich im Auto eine Softair-Pistole befand, dazu wollte der Angeklagte keine Angaben machen. Und auch, was er und sein Kollege an jenem Julivormittag vorhatten, erklärte er nicht.