Menden. . Ein Fall von Tierquälerei beschäftigt die Mendener Tierhilfe seit Donnerstag: Am Platanenweg hatte eine Anwohnerin einen schwarzen Kater entdeckt, der in eine Falle getappt war. Er hing qualvoll mit der Vorderpfote fest.

Bei der Falle handelt es sich um ein so genanntes „Tellereisen“, das auf Druck reagiert. Das ist in der EU seit 1995 verboten, weil das Risiko besteht, dass das Tier nicht sofort getötet wird, sondern sich lebend mit eingeklemmten Gliedmaßen verfängt.

„Ich bin seit 1991 in der Tierhilfe aktiv, aber das ist mir noch nicht untergekommen“, sagt Birgit van Dam, die von der Nachbarin herbeigerufen wurde. Der Kater müsse, so van Dam, mit der Falle an der Pfote noch weitergelaufen sein und sich schließlich unter einem Auto am Platanenweg verkantet haben. Dort steckte das Tier fest, als die Tierhilfe hinzukam.

Pfote des Katers gebrochen

Erst mit Hilfe eines Wagenhebers konnte die Katze samt Falle unter dem Audi hervorgezogen werden. Anschließend musste die Falle mit einer Rohrzange gelöst werden. Der Kater ist in tierärztlicher Behandlung. „Die Pfote ist mindestens gebrochen“, berichtet van Dam.

Sie vermutet, dass ein Katzenhasser am Werk gewesen sei. „Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn ein Kind in die Falle getreten wäre“, schildert van Dam ein schlimmes Szenario. Die Tierschützerin ist umgehend zur Polizei gegangen, um Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Jagd mit Fallen nicht verboten

Grundsätzlich verboten ist die Jagd mit Fallen nicht. Die Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz schreibt die Verwendung von Fanggeräten und Voraussetzungen und Methoden der Fallenjagd allerdings in differenzierter Art und Weise vor. In der Regel, erläutert Manfred Seibel von der Unteren Jagdbehörde beim Märkischen Kreis, werde Füchsen und Steinmardern mit Fallen nachgestellt.