Menden/Hüingsen.. Eine Frau aus Menden-Hüingsen darf weiterhin Ziegen in einem Stall an ihrem Haus halten. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Ein Nachbar der Ziegenhalterin hatte gegen die Stadt Menden geklagt.
Die Stadt solle die Ziegenhaltung in der Bergstraße verbieten. Er hatte sich unter anderem über eine starke Geruchsbelästigung durch die Tiere geärgert.
Zum Hintergrund: Ein Nachbar der Ziegenhalterin hatte nach einigen vergeblichen Meckereien die Nase voll. Er klagte vor Gericht gegen die Stadt Menden. Sein Ziel: Die Ziegenhaltung in der Bergstraße sollte verboten werden. Der Nachbar hatte sich unter anderem über eine starke Geruchsbelästigung durch die Tiere geärgert. Außerdem sei die Haltung der Ziegen in diesem Gebiet nach den Vorschriften der Baunutzungsordnung nicht erlaubt.
Baugenehmigung entscheidend für Urteil
Das Verwaltungsgericht hat die Klage jedoch abgewiesen. Die Halterin habe im Jahr 1998 eine Baugenehmigung für den Ziegenstall erhalten, damals hätte sich auch der Kläger mit dieser Tierhaltung einverstanden erklärt.
In einer Erklärung zum Bauantrag hatte die Frau angegeben, dass sie unter schweren Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten leide. Auf Anraten ihres Arztes bestünden ihre Lebensmittel zu wesentlichen Teilen aus Ziegenmilchprodukten. Die Baugenehmigung hat sich auf einen Stall mit mehreren Ziegen bezogen.
Kläger hatte sich mit Ziegenhaltung einverstanden erklärt
Der klagende Nachbar zog trotz seiner früheren Einverständniserklärung vor Gericht. Bei einem Ortstermin im Sommer sah sich ein Richterin vom Verwaltungsgericht die Situation an. Das Gericht kam schließlich zum Schluss, dass die Ziegenhaltung erlaubt sei. Unter anderem sei von Belang, dass sich der Kläger schriftlich mit der Ziegenhaltung einverstanden erklärt hatte.