Asylunterkunft im ehemaligen Krankenhaus Wimbern. Es ist nicht zu verstehen, dass die Geschäftsleitung des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg als ehemaliger Träger des Krankenhauses die berechtigten Ängste der früheren Mitarbeiter und Patienten mit der Bemerkung „es bestand keine Gefahr, die Räume wurden immer ausreichend gelüftet” abtut.
Haben nur die zu erwartenden Asylanten ein Recht, vor gesundheitsgefährdenden Stoffen geschützt zu werden? Wird bei der geplanten Nutzung des Hauses kein Fenster mehr geöffnet? Dass sich das Personal im Rahmen ihrer Tätigkeit zwar nicht „dauerhaft”, aber im Gegensatz zu „Bewohnern” jeweils ca. 8 Stunden häufiger im Flur aufhielten, lässt die Bemerkung der Geschäftsführung nur als geschmacklos und sarkastisch erscheinen sowie die Frage aufwerfen, warum – wenn kein Risiko bestand – heute eine Sanierung nötig ist. Ab welchem Zeitraum und ab welchen Werten das Personal und die Patienten aus Sicht des Vertreters der Holding gefährdet wären, lässt der Artikel offen.
Das für das Personal sehr abrupt gekommene Aus zum Ende des Jahres 2011 lässt nach heutigem Stand Zweifel aufkommen, dass die Verwaltung von den Schäden nichts gewusst hat. Dass durch den Betriebsarzt keine „spezifischen Beschwerden” festgestellt wurden, ist für mich nachvollziehbar, da neben dem Schutz gegen Hepatitis nur die auch beim Hausarzt üblichen Blutuntersuchungen (Blutbild, Glucose, Kratinin, Leberdiagnostik und Harnsäure) durchgeführt wurden.
Kurz vor der Schließung wurden im Krankenhaus unter Anderem im größeren Stil Baumaßnahmen im Rahmen des Brandschutzes durchgeführt, bei denen durch alle Etagen die Böden - und damit natürlich auch Decken und Deckenverkleidungen - in den Fluren eröffnet wurden. Für mich liegt die Vermutung nah, dass die Verantwortlichen spätestens hier von der Belastung Kenntnis erhielten und nach dem Motto „mein Eigentum zeigt gravierende Schäden, schnell verkaufen ohne Angabe der Gründe” das Personal zum 11. Oktober 2011 von der Schließung in Kenntnis setzten.
Beim Verkauf eines Pkw würde dieses Handeln auch unter Privatleuten das Recht des Käufers für eine Wandlung begründen. Sollte das Recht nicht auch die öffentliche Hand, also der Steuerzahler, haben?
Zur Klärung, zu welchem Zeitpunkt das Risiko bekannt war, sollten der Architekt Herr Schüppstuhl als Informant und die Handwerker, von denen er die Kenntnis erhielt, sich äußern.
Hans-Georg Strebe, Menden