Menden/Arnsberg. . Der Messerstecher von der Galbreite muss wegen versuchten Mordes für neun Jahre ins Gefängnis. Zu diesem Urteil ist die Schwurgerichtskammer Arnsberg unter Vorsitz von Richter Willi Erdmann gekommen. Außerdem wird der alkoholkranke Mann für zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Der Vater des Opfers, eine 19-Jährige aus Menden, war mit dem Ausgang der Hauptverhandlung „sehr zufrieden“.

Es war ein schwieriger Indizienprozess: Denn der Angeklagte, der die 19-Jährige im Oktober 2012 von hinten in den Nacken gestochen hatte, beteuerte seine Unschuld. Auch, als der dreifache Familienvater erstmals Stellung nahm: „Ich war es nicht, das Ganze ist eine Verwechslung. Mein Mitgefühl gilt dem Mädchen, aber der Täter läuft noch frei herum.“ Er habe zum Tatzeitpunkt zu Hause seinen Rausch ausgeschlafen.

Das Gericht setzte sich die Tat aus Puzzlestücken zusammen und kam am Ende zum Schluss, dass der 39-Jährige der Täter war. Zwei Mädchen hatten einen Mann mit dieser Personenbeschreibung am Tatort beobachtet. Das Opfer hatte den Angeklagten bereits im Krankenhaus auf Fotos zu 80 Prozent wieder erkannt, im Gerichtssaal war sie dann „tausendprozentig sicher“, dass er ihr an der Galbreite gegenüber gestanden hatte. Ein Personenspürhund, ein so genannter „Mantrailer“, hatte dann eine Geruchsspur des 39-Jährigen am Tatort verfolgt.

Kurzfristig war noch Dietmar Berendes, Bezirksbeamter der Mendener Innenstadt, als Zeuge geladen. Er kennt den Angeklagten seit Jahrzehnten aus dem Stadtbild. Mal habe er den 39-Jährigen als ruhigen Familienvater mit Frau und Kinderwagen in der Stadt getroffen. Es gebe aber auch die andere Seite: Sobald der Mann Alkohol getrunken habe, habe er sich auffällig und exzessiv verhalten. „Er galt auf der Wache als tickende Zeitbombe“, sagte Dietmar Berendes.

Dass der Angeklagte die Tat leugnet, war für die Gutachterin, eine Psychiaterin, zu erklären: „Das Delikt ist so gravierend, dass er es nicht mit seinem Selbstverständnis in Einklang bringen kann. Deshalb ist er selbst davon überzeugt, dass er es nicht war.“

Das Gericht kam zum Schluss, dass sich der 39-Jährige wegen versuchten Mordes verantworten muss. Denn der Täter habe ein arg- und wehrloses Opfer angegriffen, der Tatbestand der Heimtücke sei also erfüllt. „Glücklicherweise war es nur ein Versuch, das Opfer hat überlebt“, sagte Richter Erdmann.

Für die 19-Jährige, die die Attacke nur knapp überlebt hatte und die noch immer seelisch und körperlich unter der Attacke leidet, und für ihre Familie bleibt allerdings die Frage nach dem Motiv: Denn das bleibt auch nach dem Ende der Hauptverhandlung unklar.

Der Strafverteidiger des 39-Jährigen, der einen Freispruch gefordert hatte, will gegen das Urteil Revision einlegen. In das Urteil einbezogen ist auch die Strafe für einen Überfall auf eine Rentnerin, den der 39-Jährige zugegeben hat.