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Nach den Klagen von Anwohnern der Hönne-Insel gibt es nun den ersten Richterspruch in Sachen Bahnhofsbebauung – wenige Tage nach den ersten Geschäftseröffnungen. Das auf den ersten Blick Kuriose: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt – aber trotzdem zeigt sich die Stadtverwaltung sehr zufrieden.
Auf den zweiten Blick wird auch klar warum: Der Fehler, der zur Unwirksamkeit führt, ist nach Aussage von Gerichtssprecher Dr. Ulrich Lau auch im Nachhinein relativ einfach zu korrigieren. Viel entscheidender für die Stadt ist aber, was die Richter nicht beanstandet haben: Die im Bebauungsplan festgelegten Regelungen zur Lärmbelastung durch die neuen Einkaufsmärkte und die neue Straße auf dem Bahnhofsgelände. Die Planung war von den Richtern als stimmig beurteilt worden.
Arlt: „Urteil bringt Klarheit“
Ein Vorgehen der Stadtverwaltung rügten die Richter allerdings. Mit einer Begrenzung der Geschossflächenzahl wollte die Stadt die Verkaufsflächen beschränken, um negative Auswirkungen auf den Innenstadthandel zu verhindern. Das hätte nach Ansicht der Münsteraner Richter aber im Bebauungsplan genauer für die einzelnen Baufelder der sechs Märkte festgelegt werden müssen. Die Stadt hatte dem Investor im früheren Planungsstadium allerdings Flexibilität gewähren wollen. Mit dem Richterspruch ist der Bebauungsplan nun zwar ungültig. Das Ganze kann aber durch dessen Änderung repariert werden.
Sebastian Arlt will dies als zuständiger Beigeordneter nun schnell auf den Weg bringen. Insgesamt freute er sich aber: „Das Urteil bringt sehr viel Klarheit und Sicherheit. Die politische Mehrheit, die hinter dem Projekt steht, kann sich bestätigt fühlen.“ Wichtig sei die Erkenntnis aus dem Richterspruch, dass mit dem Bebauungsplan nicht die Rechte von Bürgern verletzt worden seien: „Hier hat sich niemand ein Denkmal auf Kosten Einzelner gesetzt.“
Der Rechtsstreit um die Bahnhofsbebauung ist damit aber noch nicht zu Ende. Zum einen kann gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. Zum anderen sind beim Verwaltungsgericht Arnsberg noch Klagen gegen einzelne Baugenehmigungen der neuen Märkte anhängig – ebenfalls mit der Stoßrichtung Lärm- und Lichtbelastungen. Wenn das Münsteraner Urteil rechtskräftig wird, dann gilt der Bebauungsplan für den Bahnhof als planerische Grundlage zwar als unumstößlich. Die Arnsberger Richter müssen dann aber klären, ob sich die Stadtverwaltung bei den einzelnen Baugenehmigungen auch korrekt an eben diesen Plan gehalten hat.