Menden. .

Wie und mit welchen Mitteln der Schnee auf Gehwegen geräumt werden muss, ist in der Satzung über die Straßenreinigung geregelt. „Salz ist nicht erlaubt“, sagt Stadt-Pressesprecher Manfred Bardtke. Es gibt allerdings Ausnahmen. „In Extremfällen wie beispielsweise nach dem Eisregen am Sonntagabend darf auch Salz eingesetzt werden“, so Bardtke.

Konkret heißt es in der Satzung: Salz und andere auftauende Mittel dürfen gestreut werden: in „besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.“ Der Einsatz von Streusalz ist außerdem zulässig: „an gefährlichen Stellen, an Gehwegen wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.“

Die Satzung regelt auch, wann der Schnee geräumt werden muss: „In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.“

Die Stadt Menden will jedoch keine Kontrolleure auf die Straße schicken, um zu genau prüfen, ob sich Bürger auch an diese Satzung halten. Der Mendener Baubetriebshof nutzt ein Gemisch aus Salz und Splitt zum Streuen.