Menden. .

Hat ein Schwerkrimineller aus Hagen einen unbescholtenen Mendener zur Teilnahme an einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Spielhalle an der Hauptstraße getrieben? Das Geschehen in den Nachtstunden an jenem 15. Februar 2009 hat die weiteren Lebenswege von mindestens fünf direkt Beteiligten drastisch verändert. Drei drakonische Strafen sind bereits ausgesprochen, darunter eine langjährige Haftstrafe; die mit einer Waffe bedrohte Spielhallenaufsicht litt Todesängste und musste den erst gerade angetretenen Job aufgeben. Und der Mann, der sich gestern vor dem Schöffengericht verantworten musste, war nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Fast vier Jahre nach der Tat am 15. Februar 2009 war es für das Schöffengericht gestern schwer, komplett Licht ins Dunkel zu bringen. Zu kompliziert war das Netz persönlicher Täter-Verstrickungen, die auch ins Spieler-Milieu reichten. Der schwerkriminelle Hagener B. jedenfalls war fest entschlossen, an jenem Abend das große Geld zu machen. Bekannte hatten ihm den Weg nach Menden gewiesen, weil in einer nicht videoüberwachten Spielhalle viel Geld zu holen sei. B. wurde fast folgerichtig von Kumpeln nach Menden in die Wohnung des gestern Angeklagten geleitet, den er zuvor nicht kannte. Der Mendener war selbst mal einige Zeit Aufsicht in der Halle gewesen.

Gestern sagte er auf der Anklagebank: „Wie blöd muss man denn sein, ausgerechnet diese Halle zu überfallen, da gab es kaum etwas zu holen.“ In der Tatnacht jedoch hatte er nicht vermocht, dem von B. ausgeübten großen Druck auszuweichen. Er marschierte an den einstigen Arbeitsplatz, tauschte mit der ihm bekannten Aufsicht ein paar Floskeln aus und signalisierte dann: „Die Luft ist rein! Kein Besucher mehr da.“ B. drang mit einer schwarzen Strumpfhose maskiert als Haupttäter in die Halle ein, zückte die Pistole – übrigens eine Gaswaffe – und komplett das vorhandene Geld. 350 Euro. Von 10.000 Euro war er ausgegangen und kehrte noch wütender als zuvor zu den Kumpeln zurück.

Ein Geständnis in großen Teilen und das bislang straffrei geführte Leben bewahrten den Mendener vor dem Gang ins Gefängnis. 14 Monate Strafe sind auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zusätzlich werden 100 Sozialstunden fällig. Diese Zeit wird der Verurteilte schon mal definitiv nicht als Wettbüro-Mitarbeiter im Mini-Job verbringen.