Menden. .
Er kann klettern wie ein Eichhörnchen, beleidigte aber auch seine Ex-Freundin und schlug einen Zeugen, der der Frau zur Hilfe kam: Ein 37-jähriger Mendener ist jetzt vom Strafrichter zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden, weil er sich beim Ende der Beziehung nicht gesetzeskonform verhalten hat.
Dass seine Ex-Freundin einen anderen hat, vermutete der 37-Jährige Anfang 2011 schon länger. Als er dann nachts an ihrer Wohnungstür klingelte und eine fremde Stimme durch die Sprechanlage hörte, fühlte er seinen Verdacht bestätigt. Zunächst beschimpfte er die 50-Jährige durch die Sprechanlage. Weil sie ihm nicht öffnete, kletterte er dann voller Eifersucht an der Hauswand bis zum geöffneten Dachfenster und stieg in die Wohnung ein. Tatsächlich entdeckte er dort einen fremden Mann in Unterhose. Der rief die Polizei, während die 50-Jährige den Eindringling durch die Haustür nach draußen schob. Im Vorbeigehen griff der 37-Jährige noch zwei Jacken, die er draußen vor dem Haus „vor Wut“ zerriss und wegwarf.
Mehrere Monate später dann der nächste Zwischenfall. Der 37-Jährige wollte die betrunkene Frau nach Hause fahren. Sie weigerte sich jedoch, stieg aus dem Auto und rief zwei Passanten zu Hilfe. Als die beiden Männer die Polizei dazuholen wollten, schlug der 37-Jährige einen der Zeugen ins Gesicht.
In der Strafverhandlung räumte der mehrfach vorbestrafte 37-Jährige die Taten ein. Strafrichter Festersen verurteilte ihn wegen Nötigung, Diebstahls und Körperverletzung zu einer Geldstrafe, die der arbeitslose Angeklagte nun möglicherweise durch Sozialarbeit abarbeiten will.