Menden. . Diese beiden Messerangriffe haben viele Mendener erschüttert: Im Mai hatte eine 37-Jährige ihren Ehemann auf offener Straße niedergestochen, Mitte Oktober hatte ein 39-Jähriger eine 19-Jährige an der Galbreite von hinten angegriffen und ihr mit dem Messer in Kopf und Nacken gestochen. Beide Opfern sind dabei lebensgefährlich verletzt worden.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Arnsberg hat im Fall Galbreite noch keine Anklage erhoben, wie Staatsanwalt Marco Karlin auf Anfrage erklärte. Derzeit laufen noch die Ermittlungen der Polizei weiter. Ein Haftrichter hatte gegen den beschuldigten 39-Jährigen Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Nach wie vor macht der Mann keine Aussagen zu den Vorwürfen.

Die Stadt Menden reagierte jüngst auf die Gewalttat: Sie will die Sichtverhältnisse am Tatort Galbreite verbessern, Bäume und Sträucher zurückschneiden, zusätzliche Lampen installieren und dadurch den Passanten ein größeres Sicherheitsgefühl vermitteln.

Die 37-jährige Frau hingegen, die ihren Ehemann im Mai in der Eupener Straße niedergestochen hatte, muss sich offenbar nicht in einem Strafgerichtsverfahren für die Tat verantworten. Das Verfahren sei eingestellt worden, sagte die Staatsanwaltschaft Arnsberg. Zum Tatzeitpunkt sei die Frau nicht zurechnungsfähig gewesen, sie stelle außerdem keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Die Frau war nach der Messerattacke zunächst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Zum Motiv der Tat haben die Ermittlungsbehörden keine Angaben gemacht.