Menden. .

Es war eine Premiere. Zuvor hatte Lisa Nicolay (20) aus Schwitten ihren neuen VW Polo ausschließlich mit der Hand gewaschen. An diesem Julitag wollte sie den Waschanlagen-Gutschein einlösen, den ihre Mutter ihr geschenkt hatte. Nach der Wäsche bemerkte die 20-Jährige zwei Kratzer auf Motorhaubenkante und Dach des Wagens. Sie ist sich sicher: Die Kratzer waren zuvor noch nicht da, sind also durch die Waschanlage verursacht worden.

Der Pächter der Anlage verweist auf den Sachverständigen seiner Versicherung: Nur einer der beiden Kratzer könne von einer Anlage stammen, die Familie sei in der Beweispflicht, dass der Vorfall in seiner Anlage geschehen sei. Bislang gab es keine Einigung.

„Mein Großvater hat morgens noch einmal über das Auto geguckt“, sagt Lisa Nicolay. „Dort gab es noch keine Schäden.“ Als sie am Mittag zur Anlage in Menden fährt, habe sie sich zunächst die Bedienungsanweisungen durchgelesen und das Auto dann ordnungsgemäß in die Anlage gefahren. „Schon bei der Wäsche habe ich ein dumpfes Klackern gehört, durch die Scheiben der Anlage aber nichts erkennen können“, sagt Lisa Nicolay.

Nach der Ausfahrt entdeckt sie zwei Kratzer, etwa drei Zentimeter lang, auf der Motorhaubenkante und auf dem Dach. Sie meldet den Fall beim Personal. „Man sagte mir, ich solle einen Kostenvoranschlag machen lassen, man würde es der Versicherung melden.“ Der Schaden beläuft sich laut Werkstatt auf rund 1 800 Euro. „Ein Kratzer geht bis auf die Grundierung“, sagt Lisa Nicolay. Sie hat Sorge, dass der Neuwagen rosten könnte.

Zunächst weist die Versicherung den Schaden vom Betreiber zurück: Es habe keinen Defekt an der Anlage gegeben, Fremdkörper seien nicht gefunden worden. Dann schickt die Versicherung einen Sachverständigen vorbei. Der befindet: Der Schaden an der Motorhaubenkante könnte von einer Waschanlage stammen. Die Familie sei allerdings jetzt in der Beweispflicht, dass die Beschädigungen in jener Waschanlage entstanden seien.

Die Familie ist ratlos: Wie soll sich ein Autobesitzer in einem ähnlichen Fall verhalten? Muss das Auto vor jeder Wäsche fotografiert werden? Noch will die Familie keinen Anwalt einschalten, den Pächter hat sie bislang noch nicht erreicht. Sie wünscht sich, dass zumindest der Schaden auf der Motorhaubenkante übernommen wird. Der Pächter der Waschanlage war für eine Stellungnahme in der WP nicht zu erreichen.

Für Lisa Nicolay steht jetzt zumindest eines fest: „Das war die erste und letzte Wäsche in einer Anlage. Ich putze wieder mit der Hand.“

In der gedruckten Ausgabe der WP gibt ein ADAC-Experte heute Tipps, wie sich Autofahrer nach Waschanlagen-Schäden verhalten sollten.