Arnsberg/Menden. .
Es war ein gelebter Alptraum: Im Dezember 2010 wurde ein 48-jähriger Mendener in seinem Haus von zwei Maskierten zusammengeschlagen und ausgeraubt.
Und das zwei Mal kurz hintereinander. Einer der beiden Täter musste sich gestern vor dem Landgericht in Arnsberg verantworten. Damals waren Alkohol und Drogen im Spiel. Nur noch schemenhaft konnte sich der 24-jährige Angeklagte an die zwei Taten erinnern, als er sein Geständnis ablegte. Er gab zu, vor eineinhalb Jahren mit einem Kumpel seinen Nachbarn überfallen zu haben. Ein dritter Mittäter hatte zuvor bereits den Schlüssel des Geschädigten geklaut.
„Zu dem Zeitpunkt brauchte ich dringend Geld“, versuchte der Mendener vor Gericht die Ursache zu erklären. Er habe nicht damit gerechnet, dass der Nachbar überhaupt zu Hause sei. Als dieser dann die Tür öffnete, überwältigten die beiden Mendener ihn und stahlen 60 Euro aus der Jackentasche sowie einen PC. Beim zweiten Einbruch gingen sie sogar noch weiter. Sie bearbeiteten den Hausbesitzer mit Tritten, hielten ihm eine Schreckschusspistole an den Kopf und entwendeten 240 Euro.
Der 48-Jährige musste daraufhin blutend und mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Die beiden jungen Mendener nutzten die Gelegenheit, um sich ein drittes Mal Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen. Dieses Mal legten sie einen Brand im Wohnzimmer, der einen Großteil der Einrichtung zerstörte.
Wer die Idee zu dem Brand hatte, ließ sich nicht mehr feststellen. Die beiden Täter - einer als Angeklagter, der andere als Zeuge - beschuldigten sich vor Gericht gegenseitig, das Feuer gelegt zu haben. Da dieser Vorwurf kaum ins Gewicht fiel, wurde der Angeklagte wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Positiv wurde dem 28-Jährigen angerechnet, dass er geständig war und nach Einschätzung des Richters ehrliche Reue zeigte. Negativ ins Gewicht fielen seine zwei Vorstrafen und die Schwere des Vergehens. Der geschädigte Nachbar musste sich nach den Überfällen operieren lassen, da er sonst auf einem Auge erblindet wäre. „Dazu kommt die Belastung durch Angstzustände“, sagte er vor Gericht als Zeuge aus.
Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt einen Tiefpunkt erlebte, entschuldigte sich bei seinem Opfer „für diese feige, hinterhältige Aktion“.