Menden. .

Große Liebe endet mit Glaswurf: Vor dem Amtsgericht Menden war ein 29-jähriger Mendener wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der fünffache Vater soll ein Glas nach seiner Ex-Freundin geworfen haben. Glück im Unglück: Sie erlitt nur eine Platzwunde am Arm.

Richter Jens-Christian Festersen sprach von einem „sehr emotionalen Wochenende“. Der fünffache Vater hat einen gemeinsamen dreijährigen Sohn mit dem Opfer. Das Paar hatte sich im Juni 2011 zwar bereits getrennt, traf sich aber immer wieder. Am Pfingstwochenende wollten die Eltern mit ihrem Kind die Kirmes besuchen. Aus dem Treffen am Nachmittag wurde ein langes Wochenende, das mit dem Glaswurf endete.

Wechselbad der Gefühle

„Er war meine erste große Liebe“, sagte das Opfer. Als sie nach den gemeinsamen Tagen in der Wohnung des Angeklagten diese verlassen wollte, kam es zum Streit. „In diesem Wechselbad der nach wie vor heftigen Gefühle hat sich die Situation hochgeschaukelt“, resümierte Richter Festersen. Den Glaswurf gab der 29-jährige Angeklagte direkt zu, er selbst hatte die Geschädigte noch ins Krankenhaus gefahren. Mittlerweile haben sich Opfer und Angeklagter wieder vertragen.

„Wenn es anderes Wetter gibt, dann erfahren sie das durch die Nachrichten und nicht durch ihren Arm“, fragte Richter Festersen scherzhaft das Opfer, nach dem er festgestellt hatte, dass durch den Glaswurf keine bleibende Schäden entstanden sind. „Sie hat ungeheures Glück gehabt“, sagte der Richter, dass die Platzwunde „im Grunde folgenlos verheilt ist“.

Verteidiger Fischer wollte das Verfahren einstellen lassen, weil es um eine Streitigkeit „im privatesten Bereich“ ginge, doch Richter Festersen wies diesen Vorschlag ab: „Das Schlagen von Frauen findet meist nicht in der Öffentlichkeit statt.“ Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, das Mindeststrafmaß für gefährliche Körperverletzung, wurde der Mendener verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte 750 Euro an den Verein Wildwasser spenden, der sich um sexuell missbrauchte Frauen kümmert.