Menden. .

Der wilde Müll rund um die Abfallcontainer wird auch im Internet kommentiert und kritisiert. Eine Videoüberwachung, wie es ein Leser als Gegenmaßnahme vorschlägt, ist nach Information der Stadtverwaltung rechtlich nicht möglich.

„Warum werden die Standorte nicht mal ein paar Wochen mit Video überwacht? Anschließend saftiges Bußgeld, die Reinigung in Rechnung stellen und schon ist Geld z.B. für die Kinder der Stadtranderholung da.“ So schlägt es Leser nwblau auf www.derwesten.de/menden vor.

Reaktion aus dem Rathaus: „Nette Idee, auch nicht neu – aber rechtlich nicht umsetzbar“, erklärt Manfred Bardtke, Pressesprecher und zuständig für die Ordnungsbehörde bei der Stadt. Denn die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes sei grundsätzlich verboten. Man könne zum Selbstschutz zwar das Privatgelände überwachen, „beispielsweise den Eingangsbereich zum Haus“, aber die Kamera müsse dann so eingestellt sein, dass sie den öffentlichen Bürgersteig oder die Straße nicht erfasst.

Trotz dieser Einschränkung ist die Stadt den Schmutzfinken auf der Spur, die ihren Müll neben volle Abfallcontainer oder sogar im Wald entsorgen.

Wie Bardtke erläutert, handelt es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 1000 Euro Bußgeld bestraft werden können. „Die Beweisführung ist aber aufwändig und schwierig“, erklärt er.

Täter schwer zu finden

Die Stadt müsse klar nachweisen können, wer den Müll wann ordnungswidrig abgeladen habe. Das funktioniert praktisch nur, wenn Zeugen die namentlich bekannten Täter sehen oder zumindest ein Auto-Kennzeichen aufschreiben. „Ein Adressaufkleber auf einem Pappkarton kann ein Anhaltspunkt sein, reicht alleine aber nicht“, betont Bardtke.

Dass eine Videoüberwachung einen Effekt erzielt, zeigt im Übrigen ein Beispiel aus der Stadt Hagen. Dort gab es vor fünf Jahren ein Pilotprojekt mit Videoüberwachung an einem Containerstandort. Innerhalb von zwei Wochen wurden 50 illegale „Nacht- und Nebelkipper“ – kurz Nunkis – überführt.